Es tut sich was im „West Carré“

Jetzt bin ich aber mal gespannt!

Laut Lippischer Landes-Zeitung soll auf dem Gelände des „West-Carré“ in Lage nun noch in diesem Jahr das Projekt (Volumen: 7 Mio. EUR) eines Fachmarktzentrums mit Elektronikmarkt starten.

Wenn man mal nach dem Investor „trivest GmbH“ aus Göttingen googelt, dann bekommt man erstklassige Infos zum Unternehmen. Und zwar von solchen Seiten wie pointoo.de, firmenwissen.de, unternehmen24.info oder store-locator.com

Ich hätte mir gewünscht, zumindest eine eigene Internet-Präsenz dieses „Investors“ zu finden, auf der man sich mal einen ersten Eindruck hätte holen können. Aber viel mehr als diverse Adressen (mal „Am Feuerschanzengraben 8, 37083 Göttingen“, mal „Göttinger Straße 12, 37115 Duderstadt“, mal „Göttinger Straße 112, 37115 Duderstadt“) und einigen offensichtlich bestehenden Beteiligungsverhältnissen („trivest Holding GmbH & Co. KG“, „trivest Verwaltungs GmbH“, „trivest GmbH & Co. KG“) bietet das Internet leider auch nicht.

Anders als z.B. beim – mittlerweile gestorbenen – Projekt „Kino Hasselter Platz“ in Detmold, wo man zumindest eine Webseite des Architekten-Büros finden kann (nicht zu verwechseln mit der Seite eines anderen, namensgleichen Architekten-Büros), gibt es bezüglich der „trivest GmbH“ aus Göttingen keine Referenzen oder Sonstiges zu finden.

Wie gesagt, ich bin gespannt!

Randnotiz: Bald lege ich mir mal die Adresse kochsiek24.de zu – da muss ja was dran sein, wenn ständig und überall diese ominöse Zahl in Webadressen auftaucht …

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Schützengilde Lage – Ergebnisse des Kompanievergleichsschießen 2012

Am heutigen Sonntag fand wie in jedem schützenfestlosen Jahr das Kompanievergleichsschießen auf dem Schießstand an der Eichenallee statt. Von dem regnerischen Wetter ließen sich weder Vorstand und Thron noch die 412 teilnehmenden Schützinnen und Schützen beeindrucken. Von 9 bis 18 Uhr wurde fleißig geschossen und der Geselligkeit gefröhnt – hervorragend organisiert und betreut durch die 3. Kompanie.

Gegen 18.30 standen die Ergebnisse fest.

Bester Einzelschütze wurde Jörg Hirschfeld (3. Kompanie) mit 50 Ring in der Wertung (und ebenfalls 3 x 10 Ring bei den Probeschüssen!), der sich  damit den von Friedrich-Cordt Krietenstein gestifteten Oberst-Pokal sichern konnte.

Die besten Schützen innerhalb der Kompanien sind die folgenden.

 

1. Kompanie

  1. Manfred Fleischer (48 Ring)
  2. Renate Krietenstein (47 Ring)
  3. Jörn Uhlig (46 Ring)

 

2. Kompanie

  1. Nicole Brieger (48 Ring)
  2. Petra Schäfer (47 Ring)
  3. Jochen Echterling (47 Ring)

 

3. Kompanie

  1. Jörg Hirschfeld (50 Ring)
  2. Carsten Buchert (49 Ring)
  3. Klaus-Werner Schäfer (48 Ring)

 

Die beste Kompanie im Vergleich wurde – wie bereits in ungezählten Jahren zuvor – die 3. Kompanie.

  1. Dritte Kompanie mit 43,71 Ring
  2. Zweite Kompanie mit 43,583 Ring
  3. Erste Kompanie mit 41,818 Ring

 

Die einzelnen Kompanien konnten die folgenden teilnehmenden Schützinnen und Schützen aufbieten.

1. Kompanie: 128
2. Kompanie: 148
3. Kompanie: 136

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Mike’s Bratwurst ist wieder da!

Ab dem kommenden Samstag, 2. Juni, ist Mike’s Bratwurststand gegenüber der Sparkasse in Kachtenhausen wieder da – Endlich!

Welcome back!

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13. Große Kachtenhausen.de PokerNacht

Am 25. Mai ist sie wieder mal gestartet, die Große Kachtenhausen.de PokerNacht. Dieses Mal als Novum mit nur 5 aktiven Spielern, was dazu führte, dass der Sieger dieses Mal bereits um 00:30 Uhr feststand.

Die Ergebnisse im Einzelnen – für die Nachwelt festgehalten:

Eliminiert wurden

5. Tobi um 22:56 Uhr von Jens
4. Nina um 00:07 Uhr in einem 3er All-In von Jan und Julia
3. Julia um 00:19 Uhr von Jens
2. Jan um 00:30 Uhr von Jens
1. Jens

Allen Teilnehmern und vor allem den Gastgebern im Neubau ein herzliches Dankeschön!

Die Kachtenhausen.de PokerNacht wird zurückkehren – im September 2012 gibt es erneut die Möglichkeit, seinen Namen auf dem Wunderbaren Webmaster Wanderpokal zu verewigen.

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Unitymedia und die Bestandskunden

Nachdem ich ja Ende 2011 auf 3play 128.000 von Unitymedia umgestiegen bin, musste ich doch letztens feststellen, dass die Kabel-Abteilung von Liberty Global wieder mal an den Tarifen geschraubt hat.

Statt 32, 64 oder 128 MBit/s gibt es jetzt 10, 50, 100 oder 150 MBit/s was die Internet-Bandbreite betrifft. Und das zu Preisen, die unter den bisherigen liegen.

Habe ich für meinen 3play 128.000 Vertrag noch 77,90 EUR bezahlt, so wären es für den neuen 3play Premium 100 inkl. Speed-Option (auf 150 MBit/s) nur noch 72,90 EUR pro Monat gewesen. Und dabei wäre zusätzlich ein HD-Festplattenrecorder und die sog. HD-Option gleich mit drin gewesen.

Da ich viel dafür in Bewegung gesetzt habe, in unserer neuen Residenz  überhaupt ans Kabel angeschlossen zu werden, hätte ich natürlich auch gern von den aktuellen und günstigeren Paketen profitiert. Und HD-Recorder sowie ein paar mehr HD-Sender wären ja auch gar nicht mal schlecht.

Und dann nahm das Drama seinen Lauf.

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Wahlergebnis der Landtagswahl 2012 im Wahlkreis 97 Lippe I

Jetzt ist sie also rum, die Landtagswahl im bevölkerungsreichsten Bundesland.

In Lage habe haben sich die Menschen so entschieden.

Bei den Erststimmen hat Ute Schäfer (SPD) gewonnen.

Auch bei den Zweitstimmen liegt die SPD deutlich vorne.

Die Gewinne und Verluste stellen sich so dar.

Bei der Wahlbeteiligung hat sich nicht viel verändert im Vergleich zur letzten Wahl im Jahr 2010.

Die Einzelergebnisse pro Wahlbezirk kann man hier einsehen.

Alle Ergebnisse stammen von den Internetseiten des KRZ.

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Neue Innenstadt von Lage

Am 2. Mai war es soweit. In der Aula des Schulzentrums stellte die Verwaltung der Stadt Lage gemeinsam mit den Projektverantwortlichen der ITG (Immobilien Treuhand GmbH, Düsseldorf, keine Internetseite auffindbar) und Dr.-Ing. Lothar Bondzio als Verkehrsexperten vor, wie sich denn die Innenstadt künftig darstellen soll. An diesem Termin hatten die Bürger auch das erste Mal Gelegenheit, öffentlich Stellung zu dem Vorhaben zu nehmen.

Bericht dazu in der Lippischen Landes-Zeitung.

Meine, ganz persönliche, Meinung dazu: Das wird genau so verlaufen, wie im Grunde jedes große Vorhaben in Lage – nämlich im Sande.

Wenn ich nur an die zwei Wortmeldungen von betroffenen Anliegern der Wehmgärtenstraße denke, die einerseits davon überrascht waren, dass ohne deren Beteiligung bereits Pläne gemacht werden, die in Privatbesitz befindliche Grundstücke komplett verändern. Und im zweiten Satz betonen, sich mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln dagegen wehren werden, dass diese Pläne so umgesetzt werden, weil das zu einer deutlichen Verschlechterung der Wohnsituation führen würde.

Es muss nur ein einziger Anlieger klagen, um das ganze Projekt – wenn auch nicht komplett zu verhindern – zumindest so lange zu verzögern, bis jeder Investor genervt Abstand davon nimmt, jemals wieder etwas in Lage realisieren zu wollen.

Ich glaube erst an die Verwirklichung des neuen Innenstadtkonzepts, wenn das Westcarré, Burger King und das Kino auf der Sülterheide stehen.

Ein Tipp an die Stadt Lage: Man sollte die Umplanung der Innenstadt einfach McDonald’s übertragen. Dann ist in 6 Monaten alles fertig!

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Landtagswahl NRW 2012 – Position der Kandidaten im Wahlkreis Lippe I zur Dichtigkeitsprüfung

Am 13. Mai 2012 wird in NRW ein neuer Landtag gewählt.

Im Vorfeld habe ich bei allen Direktkandidaten der im Wahlkreis 97 Lippe I (Bad Salzuflen, Lage, Leopoldshöhe und Oerlinghausen) antretenden Parteien mal nachgefragt, wie deren Einstellung zum Thema Dichtigkeitsprüfung ist. Meine Frage im Wortlaut:

Wie stehen Sie persönlich zum Thema Dichtigkeitsprüfung (§ 61a LWG NRW)?
Soll die Pflicht zur Durchführung der Prüfung privater Abwasseranlagen laut Gesetz verpflichtend werden, oder sollen die privaten Dichtigkeitsprüfungen nicht zur Anwendung kommen?

Hier die Antworten der jeweiligen Kandidaten (und zwar in der Reihenfolge des Eingangs bei mir). Vielen Dank dabei an die einzelnen Kandidaten für die Erlaubnis zur Veröffentlichung auf dieser Seite.

 

FREIE WÄHLER – Monika Prüßner-Claus

Meine persönliche Meinung zum Thema Dichtheitsprüfung: Wer immer noch darüber nachdenkt diese Kosten den Hauseigentümern aufzubürden, KANN NICHT GANZ DICHT SEIN!
Die Kanalisation sollte auf jeden Fall regelmäßig überprüft und in Stand gesetzt werden. Dafür erhalten die Betreiber Abwassergebühren und Erschließungskosten von den Hausbesitzern und Nutzern.

Auf der Homepage Freie Wähler NRW können Sie den Beitrag unseres Vorsitzenden Rüdiger Krentz finden, den ich hier mal kopiert habe:
Die Dichtheitsprüfung der Kanäle hängt wie ein Damoklesschwert über Hauseigentümern. Kanalsanierung ist für viele eine unbezahlbare Investition. Themen, die Menschen vor Ort interessieren und in Düsseldorf entschieden werden, darum wollen FREIE WÄHLER in den Landtag.

 

FDP – Martina Hannen

Wir als FDP kämpfen sehr dafür, dass sie generelle Pflicht zur Dichtheitsprüfung für jeden Hauseigentümer abgeschafft wird. Wir halten diese Pauschalisierung weder ökologisch noch ökonomisch für sinnvoll. Es kann nicht gehen, das jeder Hauseigentümer unter Generalverdacht steht der Umwelt zu schaden, es sei denn er “ kauft“ sich teuer aus dieser Sitution frei. Die FDP widersetzt sich dieser ideologisch motivierten Gängelung durch die jetzige rot-grüne Landesregierung und wird im Landtag einen Gesetzesentwurf zu Abschaffung der Dichtheitsprüfung einbringen bzw. den schon eingebrachten Entwurf in der neuen Legislaturperiode weiter vorantreiben.

 

Piraten – Heiko Dross

Wir hier in Lippe waren uns schon länger einig das wir den § 61a des Landeswassergesetzes NRW in der aktuellen Form ablehnen.
Seit heute Nachmittag ist unser Antrag dazu auch ins offizielle Wahlprogramm der Piratenpartei NRW aufgenommen.

Der genaue Wortlaut:

Zum Schutz von Böden, Wasser und Oberfläche muss gewährleistet sein, dass Abwässer ordentlich entsorgt werden. Jedoch wurde die Dichtheitsprüfung, wie sie im Land durchgeführt werden soll, laut unabhängigen Gutachten abwassertechnisch und ökologisch falsch bewertet.

Sie ist volkswirtschaftlich untragbar, in manchen Fällen existenzgefährdend und rechtlich bedenklich, wenn nicht gar rechtswidrig. Weiterhin haben diese Gutachten ergeben, dass die unterstellten Gefahren für unser Trinkwasser aus defekten privaten Abwasserleitungen vergleichbar gering sind und die zu erwartenden enormen Kosten bei den Bürgern dazu in keinem vernünftigen Verhältnis stehen. Des Weiteren besteht zusätzlich die Gefahr, dass die Dichtheitsprüfung selbst zu Rissen in den Rohren führt. Daher lehnt die Piratenpartei NRW die Dichtheitsprüfung gemäß § 61a des Landeswassergesetzes NRW in dieser Form ab und fordert eine neue Ausarbeitung. Notwendigkeiten, Risiken und Kosten müssen transparent und nachvollziehbar abgewogen werden.

 

Die Linke – Uschi Jacob-Reisinger

Nach meiner Meinung und der meiner Partei Die LINKE werden mit der grundsätzlichen Dichtigkeitsprüfung die kleinen Hauseigentümer abgezockt, während die Industrie als Hauptverunreiniger des Bodens nicht herangezogen wird. Laut einem Gutachten des parlamentarischen Beratungs- und Gutachterdienstes des NRW Landtages ist die geltende Regelung deshalb verfassungswidrig und somit nichtig.

Aus meiner Sicht kann man auf Basis der jetzigen Regelung keine gesetzliche Verpflichtung herleiten.

 

SPD – Ute Schäfer

Die alte Regelung schoss meiner Meinung nach deutlich übers Ziel hinaus. Gerade die Menschen im ländlichen Raum hätten dabei die größten Belastungen zu tragen gehabt. Viele Bürgerinitiativen, aber auch einzelne Bürgerinnen und Bürger, haben sich in den vergangenen Monaten an mich und meine lippischen Kollegen gewandt und uns eindrucksvoll ihre Bedenken und Argumente dargelegt. Daher haben wir SPD-Abgeordnete aus ganz Ostwestfalen-Lippe uns innerhalb der SPD-Landtagsfraktion durch eine persönliche und vehemente Intervention dafür eingesetzt, die flächendeckende Dichtheitsprüfung zunächst auf Eis zu legen. § 61a Landeswassergesetz ist mittlerweile im Landtag aufgehoben worden. Die meisten Kommunen haben deshalb auch bereits beschlossene Satzungen ausgesetzt. Eine flächendeckende Dichtheitsprüfung ist damit meiner Meinung nach vom Tisch. Ein Gutachten der Rechtsabteilung des nordrhein-westfälischen Landtages hat zudem ergeben, dass ein „Generalverdacht“ als Begründung für eine verpflichtende Dichtheitsprüfung nicht mit dem Grundgesetz zu vereinbaren ist.

Daher gehe ich davon aus, dass nur in Wasserschutzgebieten und nur bei dringendem Verdacht einer Grundwasserverschmutzung eine Dichtheitsprüfung durchgeführt werden muss, wie es zum Beispiel in Fremdwassersanierungsgebieten der Fall sein kann. Dies wird aber erst ab Herbst 2012 neu beraten werden. Wir werden uns weiterhin für eine bürgerfreundliche Regelung einsetzen

 

CDUHeinrich Kemper

Von Herrn Kemper habe ich binnen einer Woche nach Absenden der E-Mail Anfrage noch keine Antwort erhalten.

 

Bündnis ’90/Die Grünen – Manuela Grochowiak-Schmieding

Von Frau Grochowiak-Schmieding habe ich binnen einer Woche nach Absenden der E-Mail Anfrage noch keine Antwort erhalten.

 

AUF – Herbert Bojahr

Von Herrn Bojahr habe ich binnen einer Woche nach Absenden der E-Mail Anfrage noch keine Antwort erhalten.

 

(Update 01.05.2012 17:47 Uhr)

Heinrich Kemper (CDU) hat mir mitlerweile ebenfalls geantwortet:

wie Sie auf meinem Wahlkampfflyer lesen können, bin ich dafür, dass eine Prüfung auf Dichtheit für private Kanäle nur dort stattfinden soll, wo ein begründeter Verdacht auf einen Defekt vorliegt!

Dieser Meinung ist auch die CDU NRW!
Ich vertrete im Übrigen diese Meinung nicht erst seitdem in NRW Wahlkampf ist, wie man weiß!!!

Eingeführt wurde die Dichtheitsprüfung durch Rot-Grün;
Es wurde dann über das Baugesetz auf NRW-Ebene zunächst umgesetzt, ist dann in den §61 des Landeswassergesetzes NRW übernommen worden und durch Vollzugserlasse des Ministers Remmel vom 5.10.2010 und 17.06.2011 in der Umsetzung konkretisiert worden.

 

(Update 01.05.2012 18:00 Uhr)

Auch Manuela Grochowiak-Schmieding (Bündnis ’90/Die Grünen) hat geantwortet, etwas ausführlicher und mit einigen Informationen zum Hintergrund:

Ich erlaube mir einleitend Ihre Frage mit Auszügen aus dem LWG und Vollzugserlässen des zuständigen Ministeriums einzuleiten
Quelle: http://www.lanuv.nrw.de/wasser/abwasser/dichtheit.htm
Im Anschluss daran werde ich ein kurzes Statement geben.

Bisherige Regelung nach dem Landeswassergesetz LWG vom 25.Juni 1995:
Für bereits bestehende Abwasserleitungen muss die erste Dichtheitsprüfung grundsätzlich bis spätestens zum 31.12.2015 durchgeführt werden.
Bei Änderung einer bestehenden Grundstücksentwässerungsanlage (insbesondere nach erfolgter Sanierung / Erneuerung) erfolgt die Dichtheitsprüfung sofort nach deren Fertigstellung.
Abweichend davon können die Kommunen in ihren Satzungen grundstücksbezogene Fristen festlegen. Dies gilt dann, wenn die Gemeinde Sanierungsmaßnahmen an öffentlichen Abwasseranlagen festgelegt hat oder wenn die Gemeinde die Dichtheitsprüfung mit der Überprüfung der öffentlichen Kanäle koppelt. In diesen Fällen muss die Dichtheitsprüfung bis spätestens 2023 erfolgen.
Vorgezogene Fristen fordert das Landeswassergesetz für alle privaten Grundstücke in Wasserschutzgebieten, wenn die privaten Abwasserleitungen vor dem 01.01.1965 errichtet wurden und die industriellen und gewerblichen Abwasserleitungen vor dem 01.01.1990 errichtet wurden.

Auszüge aus einem Schreiben des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz an die Bezirksregierungen vom 05.10.2010:
Mit Datum vom 10.03.2010 hatte ich über die Bezirksregierungen den Stand der Umsetzung des § 61 a Abs. 5 Satz 2 LWG bei den Gemeinden abgefragt. Das Ergebnis war sehr inhomogen, insgesamt hatte jedoch die Mehrzahl der Städte und Gemeinde bis zu diesem Zeitpunkt die gesetzlichen Vorgabe zur Fristverkürzung in Wasserschutzgebieten per Satzung noch nicht umgesetzt, obwohl hier nach den bisherigen Vorgaben des § 45 BauO NRW eine Dichtheitsprüfung zumindest für alle vor dem 01.91.1965 (bzw. bei gewerblich/industriellem Abwasser vor dem 01.01.1990) errichteten Grundstücksentwässerungen, bereits bis Ende 2005 hätte durchgeführt werden müssen.
[…]
Die Selbstüberwachungsverordnung Kanal (SüwVKan) ist am 01.01.1996 in Kraft getreten. Die erstmalige Untersuchung des gesamten Kanalnetzes war in 10 Jahren durchzuführen. Die Wiederholungsprüfung des gesamten Kanalnetzes ist jeweils in einem Zeitraum von 15 Jahren durchzuführen. Wenn die Gemeinde beabsichtigt, eine Satzung für abgegrenzte Teile ihres Gebietes zu erlassen, in der die Dichtheitsprüfung gemäß § 61.a LWG an die Selbstüberwachung des öffentlichen Kanals gekoppelt ist, muss die Untersuchungshäufigkeit der SüwVKan berücksichtigt werden. Dieses bedeutet, dass die Dichtheitsprüfung gemäß § 61 a LWG, beginnend mit Inkrafttreten des novellierten Landeswassergesetzes vom 11.12.2007, in einem Zeitraum von max. 15 Jahren durchzuführen ist und die letzten Dichtheitsprüfungen somit bis Ende 2023 durchgeführt sein müssen

Im Schreiben des Ministeriums an die Bezirksregierungen vom 17.06.2011 werden mögliche Verfahren der Dichtheitsprüfung konkretisiert:
Demnach werden die optische Inspektion mit TV-Kamera und die Wasserstandsfüllprüfung anerkannt. Eine Druckprüfung soll als Ausnahme in Wasserschutzgebieten und Fremdwasserschwerpunktgebieten verpflichtend sein.

Statement:
Das Landeswassergesetz wurde bereits 1995 verabschiedet. Die erste Umsetzungsfrist bis 2005 wurde nicht eingehalten. 2007 wurde mit der Novellierung die Befristung festgelegt. Mit dem Runderlass des MUNLV vom 31.09.2009! wurden die technischen Voraussetzungen für die Dichtheitsprüfung festgelegt. Für die Dichtheitsprüfung war die Druckprüfung vorgesehen. Die og. Umfrage an die Bezirksregierungen noch unter Uhlenberg (CDU), wurde schließlich vom neuen Umweltminister Remmel (Grüne) aufgegriffen und folgerichtig weiter bearbeitet. In 2011 wurden die optische Inspektion mit TV-Kamera und die Wasserstandsfüllprüfung zusätzlich anerkannt.
Frage: Wo ist das Problem? Antwort: 1. Das ein Gesetz nicht eingehalten wird oder sind es 2. Umweltminister die die Umsetzung eines Gesetzes verlangen?!
Ich bin der Auffassung, dass wir unser Grundwasser/Trinkwasser rein erhalten müssen und vor Verunreinigung schützen müssen. Eine Maßnahme hierfür ist die Wartung unserer Abwasserkanäle.
Das Landeswassergesetz von 1995 mit den Novellierungen und Vollzugserlässen ist geeignet die Umsetzung bürgerInnenfreundlich zu regeln.

Insgesamt ist meine Antwort etwas länger ausgefallen. Mir ist allerdings wichtig Fakten und damit Sachlichkeit in eine emotionalisierte Debatte einzubringen.

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Ergebnisse der NRW Landtagswahl 2012

Es ist mal wieder soweit. In NRW wird gewählt, und zwar am 13. Mai 2012 ein neuer Landtag, nachdem die Rot-Grüne Minderheitsregierung von 2010 es doch nicht ganz bis ans Ende der Legislaturperiode geschafft hat.

Wer an den Ergebnissen interessiert ist, kann auf den Internetseiten der Landeswahlleiterin alles rund um die Wahl und natürlich nach Schließung der Wahllokale etwas zu den Ergebnissen erfahren.

Die lokalen Ergebnisse können wie immer auf den Seiten des Kommunalen Rechenzentrums Ravensberg-Lippe (KRZ) angeschaut werden.

Hier einige nützliche Links:

KRZ Internetseite (Übersicht) für die Landtagswahl NRW 2012

Wahlergebnisse – Kreis Lippe

Wahlergebnisse – Stadt Lage

Und weil Statistik so schön ist – hier die Historie zur Landtagswahl 2010.

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Stimmzettel zur Landtagswahl NRW 2012 im Wahlkreis 97 – Lippe I

Für alle Interessierten, die wissen wollen, wie der Stimmzettel für die kommende Landtagswahl am 13. Mai 2012 für den Wahlkreis 97 – Lippe I (Bad Salzuflen, Lage, Leopoldshöhe und Oerlinghausen) aussieht … hier ist er (ein Mausklick vergrößert das Bild).

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