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Wahlergebenisse der Landtagswahl 2012 im Wahlkreis 97 Lippe I

Sonntag, 13. Mai 2012, 22:26 von Jens

Jetzt ist sie also rum, die Landtagswahl im bevölkerungsreichsten Bundesland.

In Lage habe haben sich die Menschen so entschieden.

Bei den Erststimmen hat Ute Schäfer (SPD) gewonnen.

Auch bei den Zweitstimmen liegt die SPD deutlich vorne.

Die Gewinne und Verluste stellen sich so dar.

Bei der Wahlbeteiligung hat sich nicht viel verändert im Vergleich zur letzten Wahl im Jahr 2010.

Die Einzelergebnisse pro Wahlbezirk kann man hier einsehen.

Alle Ergebnisse stammen von den Internetseiten des KRZ.

Landtagswahl NRW 2012 – Position der Kandidaten im Wahlkreis Lippe I zur Dichtigkeitsprüfung

Dienstag, 24. April 2012, 0:51 von Jens

Am 13. Mai 2012 wird in NRW ein neuer Landtag gewählt.

Im Vorfeld habe ich bei allen Direktkandidaten der im Wahlkreis 97 Lippe I (Bad Salzuflen, Lage, Leopoldshöhe und Oerlinghausen) antretenden Parteien mal nachgefragt, wie deren Einstellung zum Thema Dichtigkeitsprüfung ist. Meine Frage im Wortlaut:

Wie stehen Sie persönlich zum Thema Dichtigkeitsprüfung (§ 61a LWG NRW)?
Soll die Pflicht zur Durchführung der Prüfung privater Abwasseranlagen laut Gesetz verpflichtend werden, oder sollen die privaten Dichtigkeitsprüfungen nicht zur Anwendung kommen?

Hier die Antworten der jeweiligen Kandidaten (und zwar in der Reihenfolge des Eingangs bei mir). Vielen Dank dabei an die einzelnen Kandidaten für die Erlaubnis zur Veröffentlichung auf dieser Seite.

 

FREIE WÄHLER – Monika Prüßner-Claus

Meine persönliche Meinung zum Thema Dichtheitsprüfung: Wer immer noch darüber nachdenkt diese Kosten den Hauseigentümern aufzubürden, KANN NICHT GANZ DICHT SEIN!
Die Kanalisation sollte auf jeden Fall regelmäßig überprüft und in Stand gesetzt werden. Dafür erhalten die Betreiber Abwassergebühren und Erschließungskosten von den Hausbesitzern und Nutzern.

Auf der Homepage Freie Wähler NRW können Sie den Beitrag unseres Vorsitzenden Rüdiger Krentz finden, den ich hier mal kopiert habe:
Die Dichtheitsprüfung der Kanäle hängt wie ein Damoklesschwert über Hauseigentümern. Kanalsanierung ist für viele eine unbezahlbare Investition. Themen, die Menschen vor Ort interessieren und in Düsseldorf entschieden werden, darum wollen FREIE WÄHLER in den Landtag.

 

FDP – Martina Hannen

Wir als FDP kämpfen sehr dafür, dass sie generelle Pflicht zur Dichtheitsprüfung für jeden Hauseigentümer abgeschafft wird. Wir halten diese Pauschalisierung weder ökologisch noch ökonomisch für sinnvoll. Es kann nicht gehen, das jeder Hauseigentümer unter Generalverdacht steht der Umwelt zu schaden, es sei denn er ” kauft” sich teuer aus dieser Sitution frei. Die FDP widersetzt sich dieser ideologisch motivierten Gängelung durch die jetzige rot-grüne Landesregierung und wird im Landtag einen Gesetzesentwurf zu Abschaffung der Dichtheitsprüfung einbringen bzw. den schon eingebrachten Entwurf in der neuen Legislaturperiode weiter vorantreiben.

 

Piraten – Heiko Dross

Wir hier in Lippe waren uns schon länger einig das wir den § 61a des Landeswassergesetzes NRW in der aktuellen Form ablehnen.
Seit heute Nachmittag ist unser Antrag dazu auch ins offizielle Wahlprogramm der Piratenpartei NRW aufgenommen.

Der genaue Wortlaut:

Zum Schutz von Böden, Wasser und Oberfläche muss gewährleistet sein, dass Abwässer ordentlich entsorgt werden. Jedoch wurde die Dichtheitsprüfung, wie sie im Land durchgeführt werden soll, laut unabhängigen Gutachten abwassertechnisch und ökologisch falsch bewertet.

Sie ist volkswirtschaftlich untragbar, in manchen Fällen existenzgefährdend und rechtlich bedenklich, wenn nicht gar rechtswidrig. Weiterhin haben diese Gutachten ergeben, dass die unterstellten Gefahren für unser Trinkwasser aus defekten privaten Abwasserleitungen vergleichbar gering sind und die zu erwartenden enormen Kosten bei den Bürgern dazu in keinem vernünftigen Verhältnis stehen. Des Weiteren besteht zusätzlich die Gefahr, dass die Dichtheitsprüfung selbst zu Rissen in den Rohren führt. Daher lehnt die Piratenpartei NRW die Dichtheitsprüfung gemäß § 61a des Landeswassergesetzes NRW in dieser Form ab und fordert eine neue Ausarbeitung. Notwendigkeiten, Risiken und Kosten müssen transparent und nachvollziehbar abgewogen werden.

 

Die Linke – Uschi Jacob-Reisinger

Nach meiner Meinung und der meiner Partei Die LINKE werden mit der grundsätzlichen Dichtigkeitsprüfung die kleinen Hauseigentümer abgezockt, während die Industrie als Hauptverunreiniger des Bodens nicht herangezogen wird. Laut einem Gutachten des parlamentarischen Beratungs- und Gutachterdienstes des NRW Landtages ist die geltende Regelung deshalb verfassungswidrig und somit nichtig.

Aus meiner Sicht kann man auf Basis der jetzigen Regelung keine gesetzliche Verpflichtung herleiten.

 

SPD – Ute Schäfer

Die alte Regelung schoss meiner Meinung nach deutlich übers Ziel hinaus. Gerade die Menschen im ländlichen Raum hätten dabei die größten Belastungen zu tragen gehabt. Viele Bürgerinitiativen, aber auch einzelne Bürgerinnen und Bürger, haben sich in den vergangenen Monaten an mich und meine lippischen Kollegen gewandt und uns eindrucksvoll ihre Bedenken und Argumente dargelegt. Daher haben wir SPD-Abgeordnete aus ganz Ostwestfalen-Lippe uns innerhalb der SPD-Landtagsfraktion durch eine persönliche und vehemente Intervention dafür eingesetzt, die flächendeckende Dichtheitsprüfung zunächst auf Eis zu legen. § 61a Landeswassergesetz ist mittlerweile im Landtag aufgehoben worden. Die meisten Kommunen haben deshalb auch bereits beschlossene Satzungen ausgesetzt. Eine flächendeckende Dichtheitsprüfung ist damit meiner Meinung nach vom Tisch. Ein Gutachten der Rechtsabteilung des nordrhein-westfälischen Landtages hat zudem ergeben, dass ein „Generalverdacht“ als Begründung für eine verpflichtende Dichtheitsprüfung nicht mit dem Grundgesetz zu vereinbaren ist.

Daher gehe ich davon aus, dass nur in Wasserschutzgebieten und nur bei dringendem Verdacht einer Grundwasserverschmutzung eine Dichtheitsprüfung durchgeführt werden muss, wie es zum Beispiel in Fremdwassersanierungsgebieten der Fall sein kann. Dies wird aber erst ab Herbst 2012 neu beraten werden. Wir werden uns weiterhin für eine bürgerfreundliche Regelung einsetzen

 

CDUHeinrich Kemper

Von Herrn Kemper habe ich binnen einer Woche nach Absenden der E-Mail Anfrage noch keine Antwort erhalten.

 

Bündnis ’90/Die Grünen – Manuela Grochowiak-Schmieding

Von Frau Grochowiak-Schmieding habe ich binnen einer Woche nach Absenden der E-Mail Anfrage noch keine Antwort erhalten.

 

AUF – Herbert Bojahr

Von Herrn Bojahr habe ich binnen einer Woche nach Absenden der E-Mail Anfrage noch keine Antwort erhalten.

 

(Update 01.05.2012 17:47 Uhr)

Heinrich Kemper (CDU) hat mir mitlerweile ebenfalls geantwortet:

wie Sie auf meinem Wahlkampfflyer lesen können, bin ich dafür, dass eine Prüfung auf Dichtheit für private Kanäle nur dort stattfinden soll, wo ein begründeter Verdacht auf einen Defekt vorliegt!

Dieser Meinung ist auch die CDU NRW!
Ich vertrete im Übrigen diese Meinung nicht erst seitdem in NRW Wahlkampf ist, wie man weiß!!!

Eingeführt wurde die Dichtheitsprüfung durch Rot-Grün;
Es wurde dann über das Baugesetz auf NRW-Ebene zunächst umgesetzt, ist dann in den §61 des Landeswassergesetzes NRW übernommen worden und durch Vollzugserlasse des Ministers Remmel vom 5.10.2010 und 17.06.2011 in der Umsetzung konkretisiert worden.

 

(Update 01.05.2012 18:00 Uhr)

Auch Manuela Grochowiak-Schmieding (Bündnis ’90/Die Grünen) hat geantwortet, etwas ausführlicher und mit einigen Informationen zum Hintergrund:

Ich erlaube mir einleitend Ihre Frage mit Auszügen aus dem LWG und Vollzugserlässen des zuständigen Ministeriums einzuleiten
Quelle: http://www.lanuv.nrw.de/wasser/abwasser/dichtheit.htm
Im Anschluss daran werde ich ein kurzes Statement geben.

Bisherige Regelung nach dem Landeswassergesetz LWG vom 25.Juni 1995:
Für bereits bestehende Abwasserleitungen muss die erste Dichtheitsprüfung grundsätzlich bis spätestens zum 31.12.2015 durchgeführt werden.
Bei Änderung einer bestehenden Grundstücksentwässerungsanlage (insbesondere nach erfolgter Sanierung / Erneuerung) erfolgt die Dichtheitsprüfung sofort nach deren Fertigstellung.
Abweichend davon können die Kommunen in ihren Satzungen grundstücksbezogene Fristen festlegen. Dies gilt dann, wenn die Gemeinde Sanierungsmaßnahmen an öffentlichen Abwasseranlagen festgelegt hat oder wenn die Gemeinde die Dichtheitsprüfung mit der Überprüfung der öffentlichen Kanäle koppelt. In diesen Fällen muss die Dichtheitsprüfung bis spätestens 2023 erfolgen.
Vorgezogene Fristen fordert das Landeswassergesetz für alle privaten Grundstücke in Wasserschutzgebieten, wenn die privaten Abwasserleitungen vor dem 01.01.1965 errichtet wurden und die industriellen und gewerblichen Abwasserleitungen vor dem 01.01.1990 errichtet wurden.

Auszüge aus einem Schreiben des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz an die Bezirksregierungen vom 05.10.2010:
Mit Datum vom 10.03.2010 hatte ich über die Bezirksregierungen den Stand der Umsetzung des § 61 a Abs. 5 Satz 2 LWG bei den Gemeinden abgefragt. Das Ergebnis war sehr inhomogen, insgesamt hatte jedoch die Mehrzahl der Städte und Gemeinde bis zu diesem Zeitpunkt die gesetzlichen Vorgabe zur Fristverkürzung in Wasserschutzgebieten per Satzung noch nicht umgesetzt, obwohl hier nach den bisherigen Vorgaben des § 45 BauO NRW eine Dichtheitsprüfung zumindest für alle vor dem 01.91.1965 (bzw. bei gewerblich/industriellem Abwasser vor dem 01.01.1990) errichteten Grundstücksentwässerungen, bereits bis Ende 2005 hätte durchgeführt werden müssen.
[...]
Die Selbstüberwachungsverordnung Kanal (SüwVKan) ist am 01.01.1996 in Kraft getreten. Die erstmalige Untersuchung des gesamten Kanalnetzes war in 10 Jahren durchzuführen. Die Wiederholungsprüfung des gesamten Kanalnetzes ist jeweils in einem Zeitraum von 15 Jahren durchzuführen. Wenn die Gemeinde beabsichtigt, eine Satzung für abgegrenzte Teile ihres Gebietes zu erlassen, in der die Dichtheitsprüfung gemäß § 61.a LWG an die Selbstüberwachung des öffentlichen Kanals gekoppelt ist, muss die Untersuchungshäufigkeit der SüwVKan berücksichtigt werden. Dieses bedeutet, dass die Dichtheitsprüfung gemäß § 61 a LWG, beginnend mit Inkrafttreten des novellierten Landeswassergesetzes vom 11.12.2007, in einem Zeitraum von max. 15 Jahren durchzuführen ist und die letzten Dichtheitsprüfungen somit bis Ende 2023 durchgeführt sein müssen

Im Schreiben des Ministeriums an die Bezirksregierungen vom 17.06.2011 werden mögliche Verfahren der Dichtheitsprüfung konkretisiert:
Demnach werden die optische Inspektion mit TV-Kamera und die Wasserstandsfüllprüfung anerkannt. Eine Druckprüfung soll als Ausnahme in Wasserschutzgebieten und Fremdwasserschwerpunktgebieten verpflichtend sein.

Statement:
Das Landeswassergesetz wurde bereits 1995 verabschiedet. Die erste Umsetzungsfrist bis 2005 wurde nicht eingehalten. 2007 wurde mit der Novellierung die Befristung festgelegt. Mit dem Runderlass des MUNLV vom 31.09.2009! wurden die technischen Voraussetzungen für die Dichtheitsprüfung festgelegt. Für die Dichtheitsprüfung war die Druckprüfung vorgesehen. Die og. Umfrage an die Bezirksregierungen noch unter Uhlenberg (CDU), wurde schließlich vom neuen Umweltminister Remmel (Grüne) aufgegriffen und folgerichtig weiter bearbeitet. In 2011 wurden die optische Inspektion mit TV-Kamera und die Wasserstandsfüllprüfung zusätzlich anerkannt.
Frage: Wo ist das Problem? Antwort: 1. Das ein Gesetz nicht eingehalten wird oder sind es 2. Umweltminister die die Umsetzung eines Gesetzes verlangen?!
Ich bin der Auffassung, dass wir unser Grundwasser/Trinkwasser rein erhalten müssen und vor Verunreinigung schützen müssen. Eine Maßnahme hierfür ist die Wartung unserer Abwasserkanäle.
Das Landeswassergesetz von 1995 mit den Novellierungen und Vollzugserlässen ist geeignet die Umsetzung bürgerInnenfreundlich zu regeln.

Insgesamt ist meine Antwort etwas länger ausgefallen. Mir ist allerdings wichtig Fakten und damit Sachlichkeit in eine emotionalisierte Debatte einzubringen.

Ergebnisse der NRW Landtagswahl 2012

Donnerstag, 19. April 2012, 20:27 von Jens

Es ist mal wieder soweit. In NRW wird gewählt, und zwar am 13. Mai 2012 ein neuer Landtag, nachdem die Rot-Grüne Minderheitsregierung von 2010 es doch nicht ganz bis ans Ende der Legislaturperiode geschafft hat.

Wer an den Ergebnissen interessiert ist, kann auf den Internetseiten der Landeswahlleiterin alles rund um die Wahl und natürlich nach Schließung der Wahllokale etwas zu den Ergebnissen erfahren.

Die lokalen Ergebnisse können wie immer auf den Seiten des Kommunalen Rechenzentrums Ravensberg-Lippe (KRZ) angeschaut werden.

Hier einige nützliche Links:

KRZ Internetseite (Übersicht) für die Landtagswahl NRW 2012

Wahlergebnisse – Kreis Lippe

Wahlergebnisse – Stadt Lage

Und weil Statistik so schön ist – hier die Historie zur Landtagswahl 2010.

Stimmzettel zur Landtagswahl NRW 2012 im Wahlkreis 97 – Lippe I

Donnerstag, 19. April 2012, 19:56 von Jens

Für alle Interessierten, die wissen wollen, wie der Stimmzettel für die kommende Landtagswahl am 13. Mai 2012 für den Wahlkreis 97 – Lippe I (Bad Salzuflen, Lage, Leopoldshöhe und Oerlinghausen) aussieht … hier ist er (ein Mausklick vergrößert das Bild).

Symbolwerbung

Dienstag, 07. Februar 2012, 0:06 von Jens

Jetzt ist es also soweit, die contentsensitive Werbeeinblendung macht auch vor dem höchsten Amt im Staate nicht mehr Halt. Die Performance Advertising GmbH hat auf welt.de eine Anzeige geschaltet, die so dermaßen ins Herz der aktuellen Diskussion um das Wo, Wann, von Wem und Wie denn eigentlich genau der Herr Wulff sein klein’ Häuschen finanziert bekommen hat, das ist fast schon gespenstisch.

Inmitten einer Fülle von Kommentaren unter einem Artikel über eine kleine 2.100 Euro Zulage für Herrn Glaeseker (also der Ex-Sprecher vom BuPrä), in denen naturgemäß das Wort “Wulff” ständig wiederholt wird, glänzt eine klitzekleine, unbedeutende Anzeige für … ja für was wohl?

Klick zum Vergrößern.

Herrlich!

Es wird übrigens noch interessanter, wenn man die Seite ein paar Mal neu laden lässt.

Auch für günstige Urlaubsflüge wird in dem Zusammenhang gern geworben.

Oder andere verlockende Angebote rund um’s finanzierte Eigenheim.

Und mein persönlicher Liebling … Wenn’s mal wieder um hohe Telefongebühren geht, und man doch mal öfter bei diversen Pressevertretern anrufen muss – warum dann nicht per Flatrate?

Bundespräsident Christian Wulff – Anruf auf der Mailbox von Bild-Chefredakteur Kai Diekmkann als MP3

Donnerstag, 05. Januar 2012, 14:06 von Jens

Na gut, die Überschrift des Posts zielt auf Klicks ab, aber Du bist hier – scheint also geklappt zu haben.

Nachdem auf Spiegel Online berichtet wird, dass die “Bild” den Bundespräsidenten Christian Wulff darum gebeten hat, der Veröffentlichung des Wortlauts der Mailbox-Nachricht zuzustimmen hat eine Suche danach dieses Kleinod zutage gefördert.

WDR5 Politikum – Der AB von Diekmann by Malotki

Adolf Hitler ist Ehrenbürger der Stadt Lage!

Dienstag, 06. Dezember 2011, 20:23 von Jens

Nunja, jedenfalls war er es bis zum 30.04.1945. An diesem Tag endete sie, wie jede Ehrenbürgerschaft, mit dem Tode Adolf Hitlers.

Am kommenden Donnerstag soll nun der Rat der Stadt Lage auf Antrag der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen ihm diese Ehrenbürgerschaft symbolisch entziehen. So kann man es in der Tagesordnung der Ratsitzung nachlesen.

Der entsprechende Artikel in der Lippischen Landeszeitung vom 06.10.2011 wird bzw. wurde schon einige Male kommentiert.

Mal davon abgesehen, dass es vielleicht wirklich ein wenig spät ist, damit jetzt anzufangen (1945 wäre ein toller Zeitpunkt gewesen), will ich das Augenmerk noch auf ein anderes Detail lenken.
In der Kulturausschusssitzung (wow, ganz schön viele SS in dem Ssatz …) vom 16.11.2011, die die Beschlussvorlage für die Entscheidung im Rat produziert hat, wurde die Beschlussempfehlung mit folgendem Wortlaut ohne weitere Kommentare oder Diskussionen zur Abstimmung gestellt

Adolf Hitler wird die Ehrenbürgerschaft der Stadt Lage entzogen.

Das Ergebnis hat mich doch etwas erstaunt:
Ergebnis: 12 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen 1 Enthaltung

In Zeiten, in denen fast täglich neue Einzelheiten der in Deutschland umtriebigen Netzwerke von ewig Gestrigen durch die Medien geistern, da enthält sich ein gewähltes Mitglied einer der im Lagenser Rat vertretenen Parteien (und soweit mir bekannt sitzt die NPD da gar nicht drin!) bei einer solchen Frage? Was für ein Zeichen wollte dieses Mitglied bitteschön setzen? Naja, wird ja eh’ keiner drauf achten, also was soll’s …

Weitergehende Auswirkungen ergaben sich dadurch nicht

Montag, 31. Oktober 2011, 17:42 von Jens

Na, dann ist ja alles in Ordnung.

Im verkürzten Halbjahresbericht zum 30.06.2011 der FMS Wertmanagement (also der Bad Bank der HRE – Hypo Real Estate (die mittlerweile Deutsche Pfandbriefbank heißt)) heißt es auf Seite 34

Im verkürzten Halbjahresabschluss zum 30. Juni 2011 werden insbesondere im Zusammenhang mit Finanzderivaten gestellte oder erhaltene Barsicherheiten bei Vorliegen einer Nettingvereinbarung je Kontrahent saldiert unter den Forderungen an Kreditinstitute (per Saldo gestellte Barsicherheiten) bzw. unter den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (per Saldo erhaltene Barsicherheiten) ausgewiesen. Die entsprechenden fehlerhaften und unsaldierten Vergleichszahlen zum 31. Dezember 2010 wurden in laufender Rechnung angepasst. Hierdurch reduzierten sich die Vergleichszahlen der Posten Forderungen an Kreditinstitute und Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sowie die Bilanzsumme um jeweils EUR 24.466 Mio. Weitergehende Auswirkungen auf die Vermögenslage sowie Auswirkungen auf die Finanz- und Ertragslage ergaben sich dadurch nicht.

Da wurde also die Bilanzsumme mal eben um 24,466 Mrd. Euro gekürtz, aber weitergehende Auswirkungen auf die Vermögenslage ergaben sich dadurch zum Glück nicht.

Wenn mir übrigens jemand den obigen Absatz auf Deutsch übersetzen kann, ohne Worte wie Nettingvereinbarung je Kontrahent oder Finanzderivate zu benutzen, der sei in den Kommentaren herzlich dazu eingeladen, mich zu erleuchten.

Im Jahresabschluß zum 31.12.2010 sahen die Zahlen also noch ganz anders aus. Hier (Seite 42) wurden noch 67.753 Millionen Euro als Forderungen an Kreditinstitute ausgewiesen. Im Juni stand hier aufeinmal ein Wert von 43.287 Millionen Euro. Ausgeschrieben machen die Zahlen noch mehr Eindruck: 67.753.000.000 Euro im Vergleich zu 43.287.000.000 Euro.

So wirklich wichtig war das scheinbar nicht wirklich. Sind halt nur Zahlen. Auch PricewaterhouseCoopers hat nach eigenem Bekunden alles richtig gemacht (Link zur Pressemitteilung).

Im Zusammenhang mit dem verkürzten Halbjahresabschluss zum 30. Juni 2011 wurden jedoch Geschäftsvorfälle identifiziert, bei denen die Verrechnung von Forderungen und Verbindlichkeiten aus Derivategeschäften gegenüber demselben Vertragspartner unterblieb. Die mit diesen Geschäftsvorfällen im Zusammenhang stehenden Buchungen wurden vor Veröffentlichung des verkürzten Zwischenabschlusses von der FMS Wertmanagement korrigiert. Hierdurch reduzierten sich die Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sowie die Bilanzsumme der FMS Wertmanagement um jeweils € 55,5 Mrd.

Ok, man hat also einen Fehler gefunden und ihn rückwirkend in Übereinstimmung mit allen rechtlichen Erfordernissen korrigiert. Dann noch fix die Zahlen im Bericht geändert und alles wird gut.

Ich muss jetzt zugeben, warum es dann heißt, wir hätten 55 Mrd. Euro weniger Schulden, verstehe ich nicht ganz. Wenn man auf der einen Seite 24,5 Mrd. Forderungen gegenüber Kreditinstituren weniger hat, auf der anderen Seite aber 24,5 Mrd. Euro weniger Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten – dann verändert sich zwar die Bilanzsumme, aber unterm Strich hat sich doch nichts verändert.

Oder bin ich dafür nicht Bilanzbuchhalter genug?

Disclaimer: Ich bin kein Bilanzbuchhalter.

Wolfgang, eine Erklärung bitte!

Tagesschau.de schreibt u.a.

Die Verbindlichkeiten der FMS fließen direkt in die deutschen Staatsschulden ein – sprich: Die Steuerzahler haften.

Die Verbindlichkeiten fließen ein – und die Forderungen nicht? Ich bin verwirrt.

DROP DATABASE elena;

Montag, 18. Juli 2011, 23:49 von Jens

Jetzt ist es also tatsächlich soweit: ELENA, der Elektronische Entgeltnachweis wird eingestampft.

Da fällt einem doch nichts mehr zu ein. Zuerst wird mit großem Aufwand dieses neue Meldesystem eingeführt, ein tolles Motto wird erfunden

weniger Bürokratie, mehr Effizienz!

und Software-Hersteller entwickeln teure Updates, um der Datensammelwut des Gesetzgebers zu entsprechen.

Und dann? Dann haben die Mütter und Väter des ganzen doch irgendwie eingesehen, dass das Alles doch nicht so das Gelbe vom Ei war. Datenschutz und so, Sie wissen schon!
Hätte man sich ja vielleicht auch mal vorher Gedanken zu machen können. Das Geld hätte man auch toll anders investieren können …

(Update 19.07.2011 22:58 Uhr) Das Bildblog berichtet auch über das Aus von Elena … aber aus einer etwas anderen Perspektive!

Sanierung privater Abwasserleitungen nach Dichtheitsprüfung in Lage

Mittwoch, 06. April 2011, 19:07 von Jens

Momentan kochen die Gemüter hoch in Lage.

In der Lippischen Landeszeitung vom heutigen Mittwoch wirft SPD-Ortsvereinvorsitzender Matthias Kalkreuter dem Lagenser Bürgermeister Christian Liebrecht vor, “mit zweierlei Maß zu messen”. Und zwar, weil der Bürgermeister auf der einen Seite wie der Sprecher der lippischen Bürgermeister, Eberhard Block, dafür ist, die Dichtheitsprüfungen in den lippischen Gemeinden zunächst auszusetzen. Auf der anderen Seite will er aber die Dichtheitsprüfung in den Ortsteilen Heiden, Heßloh und Hardissen zu einem früheren Termin “durchboxen”.

Was ist aber der Hintergrund für dieses Abweichen im Fall Heiden, Heßloh und Hardissen? Eine Dichtheitsprüfung soll hier bis spätestens 31.08.2011 erfolgen.

In der Beschlußvorlage, über die in der kommenden Sitzung des Lagenser Rates am 14.04.2011 abgestimmt werden soll, ist folgendes zu lesen

Für die Gebiete, die als Fremdwasserschwerpunktgebiet festgelegt, eine Dichtheitssatzung beschlossen und der öffentliche Kanal saniert wird, besteht für die Grundstückseigentümer eine Fördermöglichkeit zur Sanierung der Grundstücksentwässerung über das Investitionsprogramm Abwasser 2007, Förderbereich 6.3. Die Frist zur Beantragung von Fördermitteln endet am 31.12.2011. Die Fördermittel müssen bis zum 31.12.2013 abgerufen werden. Eine Verlängerung der Förderung ist nicht absehbar.

Und weiter

Es sind bewusst große Bereiche ausgewählt, um möglichst viele Anlieger in den Genuss der Förderung kommen zu lassen.

Informationen zur hier angesprochenen Förderung kann man z.B. hier finden.

Im angesprochenen Bereich “6.3: Fremdwasser – private Kanalsanierung” heißt es

Gegenstand der Förderung ist die ganzheitliche Sanierung von privaten Hausanschlüssen im Zusammenhang mit der Elimination von Fremdwasser. Gefördert wird in der Form des Zuschusses (Förderart: Zuschuss bis zu 30 %).  Zuwendungsfähig sind die Ausgaben für die Sanierung privater Hausanschluss- und Grundleitung. Nicht zuwendungsfähig ist ggf. eine vorab erforderliche Dichtheitsprüfung des privaten Hausanschlusses.

Stellt sich also heraus, dass eine Sanierung des privaten Kanals 5.000,- Euro kosten wird, dann könnte man mit einer Zuschuss-Förderung i. H. v. bis zu 1.500,- Euro rechnen, wenn denn der Antrag bis zum 31.12.2011 gestellt wurde.

Gefördert wird übrigens von der NRW Bank. Weitere Infos zu diesem Programm gibt es unter diesem Link.

Die Verwaltung von Lage will also durch die verkürzte Frist zur Dichtheitsprüfung den Anwohnern der Bereiche, die für eine solche Förderung überhaupt in Frage kommen, die Gelegenheit bieten, noch einen Teil der auf sie zukommenden Kosten bei einer eventuellen Sanierung bezuschusst zu bekommen.

Die reine Überprüfung kostet nicht die Welt, gibt dem Hauseigentümer aber die Sicherheit um das Wissen, ob saniert werden muss oder nicht. Da weiß ich doch lieber schon frühzeitig, was auf mich zukommt, als später im Regen zu stehen.

Ob dem SPD-Ortsverein Heiden das auch bewußt ist?

(Update 14.04.2011 16:46 Uhr) Wer mal einen Blick in die Rechtsgrundlage werfen möchte, dem sei §61a des Landeswassergesetezs NRW ans Herz gelegt.

(Update 16.06.2011 12:37 Uhr) In den Kommentaren wurde darauf hingewiesen, dass die Abgabefrist 31.12.2011 für den Antrag auf Förderung verlängert wird – bzw. dass es “die Spatzen von den Dächern pfeifen”. Auf eine kurze Nachfrage bei der für die Förderung zuständigen NRW.Bank kam als Antwort

Die Richtlinien für das Investitionsprogramm Abwasser NRW treten mit Ablauf des 31.12.2011 außer Kraft.

die Richtlinien für das Investitionsprogramm Abwasser NRW treten mit Ablauf des 31.12.2011 außer Kraft.