Wahlergebenisse der Landtagswahl 2012 im Wahlkreis 97 Lippe I

Sonntag, 13. Mai 2012, 22:26 von Jens

Jetzt ist sie also rum, die Landtagswahl im bevölkerungsreichsten Bundesland.

In Lage habe haben sich die Menschen so entschieden.

Bei den Erststimmen hat Ute Schäfer (SPD) gewonnen.

Auch bei den Zweitstimmen liegt die SPD deutlich vorne.

Die Gewinne und Verluste stellen sich so dar.

Bei der Wahlbeteiligung hat sich nicht viel verändert im Vergleich zur letzten Wahl im Jahr 2010.

Die Einzelergebnisse pro Wahlbezirk kann man hier einsehen.

Alle Ergebnisse stammen von den Internetseiten des KRZ.

Neue Innenstadt von Lage

Freitag, 11. Mai 2012, 19:49 von Jens

Am 2. Mai war es soweit. In der Aula des Schulzentrums stellte die Verwaltung der Stadt Lage gemeinsam mit den Projektverantwortlichen der ITG (Immobilien Treuhand GmbH, Düsseldorf, keine Internetseite auffindbar) und Dr.-Ing. Lothar Bondzio als Verkehrsexperten vor, wie sich denn die Innenstadt künftig darstellen soll. An diesem Termin hatten die Bürger auch das erste Mal Gelegenheit, öffentlich Stellung zu dem Vorhaben zu nehmen.

Bericht dazu in der Lippischen Landes-Zeitung.

Meine, ganz persönliche, Meinung dazu: Das wird genau so verlaufen, wie im Grunde jedes große Vorhaben in Lage – nämlich im Sande.

Wenn ich nur an die zwei Wortmeldungen von betroffenen Anliegern der Wehmgärtenstraße denke, die einerseits davon überrascht waren, dass ohne deren Beteiligung bereits Pläne gemacht werden, die in Privatbesitz befindliche Grundstücke komplett verändern. Und im zweiten Satz betonen, sich mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln dagegen wehren werden, dass diese Pläne so umgesetzt werden, weil das zu einer deutlichen Verschlechterung der Wohnsituation führen würde.

Es muss nur ein einziger Anlieger klagen, um das ganze Projekt – wenn auch nicht komplett zu verhindern – zumindest so lange zu verzögern, bis jeder Investor genervt Abstand davon nimmt, jemals wieder etwas in Lage realisieren zu wollen.

Ich glaube erst an die Verwirklichung des neuen Innenstadtkonzepts, wenn das Westcarré, Burger King und das Kino auf der Sülterheide stehen.

Ein Tipp an die Stadt Lage: Man sollte die Umplanung der Innenstadt einfach McDonald’s übertragen. Dann ist in 6 Monaten alles fertig!

Landtagswahl NRW 2012 – Position der Kandidaten im Wahlkreis Lippe I zur Dichtigkeitsprüfung

Dienstag, 24. April 2012, 0:51 von Jens

Am 13. Mai 2012 wird in NRW ein neuer Landtag gewählt.

Im Vorfeld habe ich bei allen Direktkandidaten der im Wahlkreis 97 Lippe I (Bad Salzuflen, Lage, Leopoldshöhe und Oerlinghausen) antretenden Parteien mal nachgefragt, wie deren Einstellung zum Thema Dichtigkeitsprüfung ist. Meine Frage im Wortlaut:

Wie stehen Sie persönlich zum Thema Dichtigkeitsprüfung (§ 61a LWG NRW)?
Soll die Pflicht zur Durchführung der Prüfung privater Abwasseranlagen laut Gesetz verpflichtend werden, oder sollen die privaten Dichtigkeitsprüfungen nicht zur Anwendung kommen?

Hier die Antworten der jeweiligen Kandidaten (und zwar in der Reihenfolge des Eingangs bei mir). Vielen Dank dabei an die einzelnen Kandidaten für die Erlaubnis zur Veröffentlichung auf dieser Seite.

 

FREIE WÄHLER – Monika Prüßner-Claus

Meine persönliche Meinung zum Thema Dichtheitsprüfung: Wer immer noch darüber nachdenkt diese Kosten den Hauseigentümern aufzubürden, KANN NICHT GANZ DICHT SEIN!
Die Kanalisation sollte auf jeden Fall regelmäßig überprüft und in Stand gesetzt werden. Dafür erhalten die Betreiber Abwassergebühren und Erschließungskosten von den Hausbesitzern und Nutzern.

Auf der Homepage Freie Wähler NRW können Sie den Beitrag unseres Vorsitzenden Rüdiger Krentz finden, den ich hier mal kopiert habe:
Die Dichtheitsprüfung der Kanäle hängt wie ein Damoklesschwert über Hauseigentümern. Kanalsanierung ist für viele eine unbezahlbare Investition. Themen, die Menschen vor Ort interessieren und in Düsseldorf entschieden werden, darum wollen FREIE WÄHLER in den Landtag.

 

FDP – Martina Hannen

Wir als FDP kämpfen sehr dafür, dass sie generelle Pflicht zur Dichtheitsprüfung für jeden Hauseigentümer abgeschafft wird. Wir halten diese Pauschalisierung weder ökologisch noch ökonomisch für sinnvoll. Es kann nicht gehen, das jeder Hauseigentümer unter Generalverdacht steht der Umwelt zu schaden, es sei denn er ” kauft” sich teuer aus dieser Sitution frei. Die FDP widersetzt sich dieser ideologisch motivierten Gängelung durch die jetzige rot-grüne Landesregierung und wird im Landtag einen Gesetzesentwurf zu Abschaffung der Dichtheitsprüfung einbringen bzw. den schon eingebrachten Entwurf in der neuen Legislaturperiode weiter vorantreiben.

 

Piraten – Heiko Dross

Wir hier in Lippe waren uns schon länger einig das wir den § 61a des Landeswassergesetzes NRW in der aktuellen Form ablehnen.
Seit heute Nachmittag ist unser Antrag dazu auch ins offizielle Wahlprogramm der Piratenpartei NRW aufgenommen.

Der genaue Wortlaut:

Zum Schutz von Böden, Wasser und Oberfläche muss gewährleistet sein, dass Abwässer ordentlich entsorgt werden. Jedoch wurde die Dichtheitsprüfung, wie sie im Land durchgeführt werden soll, laut unabhängigen Gutachten abwassertechnisch und ökologisch falsch bewertet.

Sie ist volkswirtschaftlich untragbar, in manchen Fällen existenzgefährdend und rechtlich bedenklich, wenn nicht gar rechtswidrig. Weiterhin haben diese Gutachten ergeben, dass die unterstellten Gefahren für unser Trinkwasser aus defekten privaten Abwasserleitungen vergleichbar gering sind und die zu erwartenden enormen Kosten bei den Bürgern dazu in keinem vernünftigen Verhältnis stehen. Des Weiteren besteht zusätzlich die Gefahr, dass die Dichtheitsprüfung selbst zu Rissen in den Rohren führt. Daher lehnt die Piratenpartei NRW die Dichtheitsprüfung gemäß § 61a des Landeswassergesetzes NRW in dieser Form ab und fordert eine neue Ausarbeitung. Notwendigkeiten, Risiken und Kosten müssen transparent und nachvollziehbar abgewogen werden.

 

Die Linke – Uschi Jacob-Reisinger

Nach meiner Meinung und der meiner Partei Die LINKE werden mit der grundsätzlichen Dichtigkeitsprüfung die kleinen Hauseigentümer abgezockt, während die Industrie als Hauptverunreiniger des Bodens nicht herangezogen wird. Laut einem Gutachten des parlamentarischen Beratungs- und Gutachterdienstes des NRW Landtages ist die geltende Regelung deshalb verfassungswidrig und somit nichtig.

Aus meiner Sicht kann man auf Basis der jetzigen Regelung keine gesetzliche Verpflichtung herleiten.

 

SPD – Ute Schäfer

Die alte Regelung schoss meiner Meinung nach deutlich übers Ziel hinaus. Gerade die Menschen im ländlichen Raum hätten dabei die größten Belastungen zu tragen gehabt. Viele Bürgerinitiativen, aber auch einzelne Bürgerinnen und Bürger, haben sich in den vergangenen Monaten an mich und meine lippischen Kollegen gewandt und uns eindrucksvoll ihre Bedenken und Argumente dargelegt. Daher haben wir SPD-Abgeordnete aus ganz Ostwestfalen-Lippe uns innerhalb der SPD-Landtagsfraktion durch eine persönliche und vehemente Intervention dafür eingesetzt, die flächendeckende Dichtheitsprüfung zunächst auf Eis zu legen. § 61a Landeswassergesetz ist mittlerweile im Landtag aufgehoben worden. Die meisten Kommunen haben deshalb auch bereits beschlossene Satzungen ausgesetzt. Eine flächendeckende Dichtheitsprüfung ist damit meiner Meinung nach vom Tisch. Ein Gutachten der Rechtsabteilung des nordrhein-westfälischen Landtages hat zudem ergeben, dass ein „Generalverdacht“ als Begründung für eine verpflichtende Dichtheitsprüfung nicht mit dem Grundgesetz zu vereinbaren ist.

Daher gehe ich davon aus, dass nur in Wasserschutzgebieten und nur bei dringendem Verdacht einer Grundwasserverschmutzung eine Dichtheitsprüfung durchgeführt werden muss, wie es zum Beispiel in Fremdwassersanierungsgebieten der Fall sein kann. Dies wird aber erst ab Herbst 2012 neu beraten werden. Wir werden uns weiterhin für eine bürgerfreundliche Regelung einsetzen

 

CDUHeinrich Kemper

Von Herrn Kemper habe ich binnen einer Woche nach Absenden der E-Mail Anfrage noch keine Antwort erhalten.

 

Bündnis ’90/Die Grünen – Manuela Grochowiak-Schmieding

Von Frau Grochowiak-Schmieding habe ich binnen einer Woche nach Absenden der E-Mail Anfrage noch keine Antwort erhalten.

 

AUF – Herbert Bojahr

Von Herrn Bojahr habe ich binnen einer Woche nach Absenden der E-Mail Anfrage noch keine Antwort erhalten.

 

(Update 01.05.2012 17:47 Uhr)

Heinrich Kemper (CDU) hat mir mitlerweile ebenfalls geantwortet:

wie Sie auf meinem Wahlkampfflyer lesen können, bin ich dafür, dass eine Prüfung auf Dichtheit für private Kanäle nur dort stattfinden soll, wo ein begründeter Verdacht auf einen Defekt vorliegt!

Dieser Meinung ist auch die CDU NRW!
Ich vertrete im Übrigen diese Meinung nicht erst seitdem in NRW Wahlkampf ist, wie man weiß!!!

Eingeführt wurde die Dichtheitsprüfung durch Rot-Grün;
Es wurde dann über das Baugesetz auf NRW-Ebene zunächst umgesetzt, ist dann in den §61 des Landeswassergesetzes NRW übernommen worden und durch Vollzugserlasse des Ministers Remmel vom 5.10.2010 und 17.06.2011 in der Umsetzung konkretisiert worden.

 

(Update 01.05.2012 18:00 Uhr)

Auch Manuela Grochowiak-Schmieding (Bündnis ’90/Die Grünen) hat geantwortet, etwas ausführlicher und mit einigen Informationen zum Hintergrund:

Ich erlaube mir einleitend Ihre Frage mit Auszügen aus dem LWG und Vollzugserlässen des zuständigen Ministeriums einzuleiten
Quelle: http://www.lanuv.nrw.de/wasser/abwasser/dichtheit.htm
Im Anschluss daran werde ich ein kurzes Statement geben.

Bisherige Regelung nach dem Landeswassergesetz LWG vom 25.Juni 1995:
Für bereits bestehende Abwasserleitungen muss die erste Dichtheitsprüfung grundsätzlich bis spätestens zum 31.12.2015 durchgeführt werden.
Bei Änderung einer bestehenden Grundstücksentwässerungsanlage (insbesondere nach erfolgter Sanierung / Erneuerung) erfolgt die Dichtheitsprüfung sofort nach deren Fertigstellung.
Abweichend davon können die Kommunen in ihren Satzungen grundstücksbezogene Fristen festlegen. Dies gilt dann, wenn die Gemeinde Sanierungsmaßnahmen an öffentlichen Abwasseranlagen festgelegt hat oder wenn die Gemeinde die Dichtheitsprüfung mit der Überprüfung der öffentlichen Kanäle koppelt. In diesen Fällen muss die Dichtheitsprüfung bis spätestens 2023 erfolgen.
Vorgezogene Fristen fordert das Landeswassergesetz für alle privaten Grundstücke in Wasserschutzgebieten, wenn die privaten Abwasserleitungen vor dem 01.01.1965 errichtet wurden und die industriellen und gewerblichen Abwasserleitungen vor dem 01.01.1990 errichtet wurden.

Auszüge aus einem Schreiben des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz an die Bezirksregierungen vom 05.10.2010:
Mit Datum vom 10.03.2010 hatte ich über die Bezirksregierungen den Stand der Umsetzung des § 61 a Abs. 5 Satz 2 LWG bei den Gemeinden abgefragt. Das Ergebnis war sehr inhomogen, insgesamt hatte jedoch die Mehrzahl der Städte und Gemeinde bis zu diesem Zeitpunkt die gesetzlichen Vorgabe zur Fristverkürzung in Wasserschutzgebieten per Satzung noch nicht umgesetzt, obwohl hier nach den bisherigen Vorgaben des § 45 BauO NRW eine Dichtheitsprüfung zumindest für alle vor dem 01.91.1965 (bzw. bei gewerblich/industriellem Abwasser vor dem 01.01.1990) errichteten Grundstücksentwässerungen, bereits bis Ende 2005 hätte durchgeführt werden müssen.
[...]
Die Selbstüberwachungsverordnung Kanal (SüwVKan) ist am 01.01.1996 in Kraft getreten. Die erstmalige Untersuchung des gesamten Kanalnetzes war in 10 Jahren durchzuführen. Die Wiederholungsprüfung des gesamten Kanalnetzes ist jeweils in einem Zeitraum von 15 Jahren durchzuführen. Wenn die Gemeinde beabsichtigt, eine Satzung für abgegrenzte Teile ihres Gebietes zu erlassen, in der die Dichtheitsprüfung gemäß § 61.a LWG an die Selbstüberwachung des öffentlichen Kanals gekoppelt ist, muss die Untersuchungshäufigkeit der SüwVKan berücksichtigt werden. Dieses bedeutet, dass die Dichtheitsprüfung gemäß § 61 a LWG, beginnend mit Inkrafttreten des novellierten Landeswassergesetzes vom 11.12.2007, in einem Zeitraum von max. 15 Jahren durchzuführen ist und die letzten Dichtheitsprüfungen somit bis Ende 2023 durchgeführt sein müssen

Im Schreiben des Ministeriums an die Bezirksregierungen vom 17.06.2011 werden mögliche Verfahren der Dichtheitsprüfung konkretisiert:
Demnach werden die optische Inspektion mit TV-Kamera und die Wasserstandsfüllprüfung anerkannt. Eine Druckprüfung soll als Ausnahme in Wasserschutzgebieten und Fremdwasserschwerpunktgebieten verpflichtend sein.

Statement:
Das Landeswassergesetz wurde bereits 1995 verabschiedet. Die erste Umsetzungsfrist bis 2005 wurde nicht eingehalten. 2007 wurde mit der Novellierung die Befristung festgelegt. Mit dem Runderlass des MUNLV vom 31.09.2009! wurden die technischen Voraussetzungen für die Dichtheitsprüfung festgelegt. Für die Dichtheitsprüfung war die Druckprüfung vorgesehen. Die og. Umfrage an die Bezirksregierungen noch unter Uhlenberg (CDU), wurde schließlich vom neuen Umweltminister Remmel (Grüne) aufgegriffen und folgerichtig weiter bearbeitet. In 2011 wurden die optische Inspektion mit TV-Kamera und die Wasserstandsfüllprüfung zusätzlich anerkannt.
Frage: Wo ist das Problem? Antwort: 1. Das ein Gesetz nicht eingehalten wird oder sind es 2. Umweltminister die die Umsetzung eines Gesetzes verlangen?!
Ich bin der Auffassung, dass wir unser Grundwasser/Trinkwasser rein erhalten müssen und vor Verunreinigung schützen müssen. Eine Maßnahme hierfür ist die Wartung unserer Abwasserkanäle.
Das Landeswassergesetz von 1995 mit den Novellierungen und Vollzugserlässen ist geeignet die Umsetzung bürgerInnenfreundlich zu regeln.

Insgesamt ist meine Antwort etwas länger ausgefallen. Mir ist allerdings wichtig Fakten und damit Sachlichkeit in eine emotionalisierte Debatte einzubringen.

Ergebnisse der NRW Landtagswahl 2012

Donnerstag, 19. April 2012, 20:27 von Jens

Es ist mal wieder soweit. In NRW wird gewählt, und zwar am 13. Mai 2012 ein neuer Landtag, nachdem die Rot-Grüne Minderheitsregierung von 2010 es doch nicht ganz bis ans Ende der Legislaturperiode geschafft hat.

Wer an den Ergebnissen interessiert ist, kann auf den Internetseiten der Landeswahlleiterin alles rund um die Wahl und natürlich nach Schließung der Wahllokale etwas zu den Ergebnissen erfahren.

Die lokalen Ergebnisse können wie immer auf den Seiten des Kommunalen Rechenzentrums Ravensberg-Lippe (KRZ) angeschaut werden.

Hier einige nützliche Links:

KRZ Internetseite (Übersicht) für die Landtagswahl NRW 2012

Wahlergebnisse – Kreis Lippe

Wahlergebnisse – Stadt Lage

Und weil Statistik so schön ist – hier die Historie zur Landtagswahl 2010.

Stimmzettel zur Landtagswahl NRW 2012 im Wahlkreis 97 – Lippe I

Donnerstag, 19. April 2012, 19:56 von Jens

Für alle Interessierten, die wissen wollen, wie der Stimmzettel für die kommende Landtagswahl am 13. Mai 2012 für den Wahlkreis 97 – Lippe I (Bad Salzuflen, Lage, Leopoldshöhe und Oerlinghausen) aussieht … hier ist er (ein Mausklick vergrößert das Bild).

Super Symbolfoto (5)

Donnerstag, 05. April 2012, 14:28 von Jens

Bei den Kids’ Choice Awards, die jedes Jahr vom Sender Nickelodeon vergeben werden, werden Preisträger oder Laudatoren gerne mal auf der Bühne mit Massen von grünem Schleim überschüttet. Dieses Jahr war das ganz genau so. Dumm nur, dass es am selben Tag einen Unfall in einer Chemieanlage im nordrheinwestfälischen Marl gegeben hat.

In der Lippischen Landes-Zeitung sah das dann auf der Seite “Aus aller Welt” so aus:

199.000 Euro für Bundespräsident a.D. Christian Wulff?

Sonntag, 04. März 2012, 18:54 von Jens

Momentan geht ja die große Diskussion um die 199.000 Euro Ehrensold für Christian Wulff durch die Medien und diverse Bolgs und Kommentare auf News-Seiten.

Ich will jetzt gar nicht darüber sinnieren, ob es jetzt gerechtfertigt ist oder nicht. Das soll jeder für sich selbst entscheiden.
Ich möchte diese Summe nur mal ins Verhältnis setzen.

Der Ehrensold für einen ehemaligen Bundespräsidenten beträgt 199.000 Euro pro Jahr. Im Falle von Christian Wulff kommen jetzt wohl noch 280.000 Euro pro Jahr für Mitarbeiter, Büroräume, Dienstwagen usw. dazu. In Summe macht das also pro Jahr 479.000 Euro.

Christian Wulff ist 1959 geboren. Davon ausgehend, dass er die statistische Lebenserwartung in Deutschland (ca. 77 Jahre) erreicht, wird er noch ca. 24 Jahre lang den Ehrensold und die übrigen Bezüge erhalten. In Summe macht das also für 24 Jahre 11.496.000 Euro.

Deutschland hat aktuell ca. 81,796 Millionen Einwohner (laut Wikipedia). Die Kosten des Ehrensoldes und der sonstigen Bezüge für Christian Wulff betragen also pro Jahr für jeden Einwohner 0,0059 Euro, das ist etwas mehr als ein halber Cent.

Vor kurzem hat der Deutsche Bundestag dem zweiten “Griechenland-Paket” zugestimmt. Im Laufe des Jahre 2012 werden von Deutschland insgesamt 11 Mrd. Euro in den Euro-Rettungsschirm (ESM) eingezahlt.

Wenn man diese Summe mal ebenfalls auf 24 Jahre verteilt, dann sind das 458.333.333,33 Euro pro Jahr. Für jeden Einwohner Deutschlands bedeutet das 5,60 Euro im Jahr.

Mit den 11 Mrd. Euro könnten wir uns einen Ex-Präsidenten wie Herrn Wulff für 22.965 Jahre leisten, oder auch 957 “Wulffs” für 24 Jahre.

Und das ist nur der 2012′er Teil des zweiten (!) Rettungspakets. 2013 werden es wohl noch mal 11 Mrd. Euro gezahlt werden. Den Deutschland betreffenden Betrag des ersten Pakets habe ich jetzt mal aussen vor gelassen.

Symbolwerbung

Dienstag, 07. Februar 2012, 0:06 von Jens

Jetzt ist es also soweit, die contentsensitive Werbeeinblendung macht auch vor dem höchsten Amt im Staate nicht mehr Halt. Die Performance Advertising GmbH hat auf welt.de eine Anzeige geschaltet, die so dermaßen ins Herz der aktuellen Diskussion um das Wo, Wann, von Wem und Wie denn eigentlich genau der Herr Wulff sein klein’ Häuschen finanziert bekommen hat, das ist fast schon gespenstisch.

Inmitten einer Fülle von Kommentaren unter einem Artikel über eine kleine 2.100 Euro Zulage für Herrn Glaeseker (also der Ex-Sprecher vom BuPrä), in denen naturgemäß das Wort “Wulff” ständig wiederholt wird, glänzt eine klitzekleine, unbedeutende Anzeige für … ja für was wohl?

Klick zum Vergrößern.

Herrlich!

Es wird übrigens noch interessanter, wenn man die Seite ein paar Mal neu laden lässt.

Auch für günstige Urlaubsflüge wird in dem Zusammenhang gern geworben.

Oder andere verlockende Angebote rund um’s finanzierte Eigenheim.

Und mein persönlicher Liebling … Wenn’s mal wieder um hohe Telefongebühren geht, und man doch mal öfter bei diversen Pressevertretern anrufen muss – warum dann nicht per Flatrate?

12. Große Kachtenhausen.de PokerNacht

Samstag, 28. Januar 2012, 1:15 von Jens

Am 27.01.2012 zogen wieder einmal 8 Recken in den Kampf, um zu ermitteln, wer denn unter ihnen das größte Schlitzohr sei, die Große Kachtenhausen.de PokerNacht zu gewinnen.

Das notariell und offiziell beglaubigte Endergebnis stellt sich nach epischen 6 Stunden wie folgt dar.

Eliminiert wurden:
8. Jens um 23:17 von Andi
7. Nina um 23:31 von Andi
6. Jan um 23:35 von Andi
5. Marcus um 23:50 von Christiane
4. Andi um 00:25 von Julia
3. Sandra um 00:29 von Julia
2. Christiane um 00:33 von Julia

Was dazu führte, dass Julia um 00:33 Uhr als einsame Siegerin feststand!

Von dieser Stelle aus Herzlichen Glückwunsch an alle Gewinner und die Platzierten, verbunden mit einem Herzlichen Dank an die Gastgeber!

Erfahrungen als Kunde | heute: O2

Freitag, 13. Januar 2012, 19:16 von Jens

Von wegen “Service-Wüste”.

Ich wollte die zu meinen Mobilfunk Vertrag gehörenden SIM Karten so erweitern, dass ich – ohne einen neuen Vertrag abschließen zu müssen – sowohl eine SIM Karte im Handy als auch eine Karte zum mobilen Surfen in einem iPad nutzen kann.

Dafür gibt es bei meinem Provider (O2 Online) die Möglichkeit, eine sog. Multicard zu nutzen. Da kann man bis zu 3 (für Geschäftskunden: bis zu 5) SIM Karten mit der selben Nummer nutzen. Es kann auch recht einfach konfiguriert werden, welche Karte grade welche Funktionen innehaben soll. Abgehende Telefonate können dabei mit allen Karten geführt werden, eingehende Anrufe (genau wie SMS oder MMS) werden natürlich nur auf einer der Karten signalisiert. Datenverbindungen kann man dafür mit allen Karten auch gleichzeitig aufbauen.

Die Kosten für diese Multicard betragen 30 Euro einmalig (ok, genau: 29,99 Euro). Dabei wird die aktuelle SIM Karte kostenlos ausgetauscht und man bekommt halt bis zu 2 (oder halt 4 für Geschäftskunden) zusätzliche Karten.

Das Dumme an der Sache ist nur, ich kann mich nicht daran erinnern, dass man beim Bestellprozess angeben kann, wieviele zusätzliche Karten man haben möchte. Also habe ich ein paar Tage nach meiner Bestellung über das Internetportal 3 neue Karten bekommen – eine als Austausch für die bisherige und 2 zusätzliche.

OK, dachte ich mir, dann lege ich halt eine Karte zur Seite und benutze sie nicht.

Bis mir dann die Rechnung ins E-Mail Postfach geflattert ist: 60 Euro zusätzlich! Es kostet also jede (!) zusätzliche Karte 30 Euro. Das war mir jedoch nicht bewusst gewesen.

Nachdem ich über ein Ticket-System Kontakt mit O2 aufgenommen habe, bekam ich nur einige Stunden später eine Mail, dass man mir aus Kulanz 30 Euro gutschreiben werde. Die zusätzliche 3. Karte solle ich mir weg legen, falls ich sie doch mal brauchen würde.

Genau so stelle ich mir das vor. Vielen Dank!

Note: 1