Archiv für Dezember 2010

Update für MySQLDumper – Version 1.24.2 veröffentlicht

Donnerstag, 23. Dezember 2010, 9:51 von Jens

Nach etwas über einem Jahr gibt es ein Lebenszeichen vom MySQLDumper Projekt.

Wir erinnern uns: Am 18.09.2009 wurde die Version 1.24 stable veröffentlicht. Seitdem hat sich hinter den Kulissen viel getan, eine Vorschau auf die nächste Version hat es auch schon gegeben.

Wie man den Dumper beim Provider All-Inkl.com so einrichtet, dass man per Cronjob regelmäßig und automatisch Backups seiner Datenbanken erstellen kann, habe ich hier beschrieben.

Nun wurde zwar nicht die im Preview gezeigte, komplett neue Version veröffentlicht, in die nun aktuellen Version 1.24.2 sind jedoch zwei ganz entscheidende Verbesserungen eingeflossen, die im Support-Forum des Dumpers aus Meldungen von einigen Anwendern hervorgegangen sind.

Zum einen betrifft dies die Sicherung von sehr großen Datenbanken, bei denen auf einzelnen Tabellen Indizes oder Schlüssel liegen. Hierbei konnte es zu einem Timeout kommen, wenn MySQL versucht, nach dem Zurückspeichern der Tabelleninhalte einen Index neu aufzubauen (ALTER TABLE `xxx` ENABLE KEYS). Falls dieses Aufbauen länger dauert als das PHP Ausführungslimit (normalerweise 30 Sekunden), kann es zu einem Internal Server Error oder einer 404 – nicht gefunden Fehlermeldung kommen.

Ganz automatisch kann man dies jedoch nicht umgehen.

Der Dumper wurde um eine Funktion erweitert, die ENABLE KEYS Anweisungen in einer Backupdatei komplett zu ignorieren. Damit werden dann leider auch wirklich die Indizes deaktiviert bleiben. Der Anwender muss also eingreifen und nach einem Restore der Datenbank prüfen, ob es Tabellen mit deaktivierten Indizes / Schlüsseln gibt. Auch dafür wurde eine neue Funktion, um diese Indizes / Schlüssel wieder zu aktivieren. Auch ein Button, um alle Tabellen auf einen Schlag zu aktualisieren ist vorhanden, dabei kann es aber dann wieder zu Fehlermeldungen kommen. MySQL verarbeitet den so abgesetzten Befehl aber trotzdem weiter, bis er abgeschlossen ist. Man muss dann einfach so lange auf den Button klicken, bis es keine Fehlermeldungen mehr gibt. So kann man aber wenigstens auch sehr große Datenbanken im Notfall wiederherstellen.

Die andere Erweiterung betrifft Anwendungen, die auto_increment Spalten in Tabellen mit dem Wert 0 verwenden. Magento z.B. kennzeichnet mit der User-ID 0 den Gast-User. Nullwerte in auto_increment Spalten sind aber normalerweise nicht erlaubt. Das führt bei einem Restore dazu, dass der Wert verändert wird. Das mag Magento aber gar nicht und quittiert das mit der ein oder anderen Fehlermeldung.
Dieser Design-Fehler von Magento wird nun vom Dumper automatisch kompensiert. Der Anwender muss dabei gar nichts beachten, sondern kann sich über einen erfolgreichen Restore freuen.

Die Version 1.24.2 ist ab sofort über die Projekt-Homepage verfügbar.

Service | Müllabfuhr-Kalender 2011

Mittwoch, 15. Dezember 2010, 14:22 von Jens

Falls jemand in Lippe noch keinen Müllabfuhrkalender für’s neue Jahr hat … hier gibt’s ihn zum Download und selber ausdrucken.

Streusalz ist mal wieder Mangelware

Freitag, 10. Dezember 2010, 18:13 von Jens

Kaum fallen die ersten Schneeflöckchen, schon hat sich scheinbar ganz Lippe auf das – eigentlich nur in Ausnahmefällen erlaubte – Streusalz gestürzt.

Im Praktiker Baumarkt in Detmold war man es wohl leid, ständig die gleiche Frage nach verfügbarem Salz beantworten zu müssen. Kurzerhand wurde dem suchenden Kunden ein Info-Schild vor den Latz geknallt.

Ich hab dann auf dem Absatz kehrt gemacht und bin unverrichteter Dinge mit leeren Händen abgedackelt.

Winterreifenpflicht? Und überhaupt …

Freitag, 03. Dezember 2010, 18:32 von Jens

Im Bundesgesetzblatt 2010 Teil I Nr. 60 vom 03.12.2010 auf Seite 1737 und 1738 wird die Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung und der Bußgeldkatalog-Verordnung veröffentlicht. Quelle

Dort wird der § 2 Abs. 3a StVO geändert.

Die alte Version lautet

Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen. Hierzu gehören insbesondere eine geeignete Bereifung und Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage. Wer ein kennzeichnungspflichtiges Fahrzeug mit gefährlichen Gütern führt, muss bei einer Sichtweite unter 50 m, bei Schneeglätte oder Glatteis jede Gefährdung anderer ausschließen und wenn nötig den nächsten geeigneten Platz zum Parken aufsuchen.

Die neue Version soll diese sein

Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf ein Kraftfahrzeug nur mit Reifen gefahren werden, welche die in Anhang II Nummer 2.2 der Richtlinie 92/23/EWG des Rates vom 31. März 1992 über Reifen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern und über ihre Montage (ABl. L 129 vom 14.5.1992, S. 95), die zuletzt durch die Richtlinie 2005/11/EG (ABl. L 46 vom 17.2.2005, S. 42) geändert worden ist, beschriebenen Eigenschaften erfüllen (M+S Reifen). Kraftfahrzeuge der Klassen M2, M3, N2 und N3 gemäß Anlage XXIX der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. September 1988 (BGBl. I S. 1793), die zuletzt durch Artikel 3 der Verordnung vom 21. April 2009 (BGBl. I S. 872) geändert worden ist, dürfen bei solchen Wetterverhältnissen auch gefahren werden, wenn an den Rädern der Antriebsachsen M+S-Reifen angebracht sind. Satz 1 gilt nicht für Nutzfahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft sowie für Einsatzfahrzeuge der in § 35 Absatz 1 genannten Organisationen, soweit für diese Fahrzeuge bauartbedingt keine M+S-Reifen verfügbar sind.

Soviel zum Beamten-Deutsch.

Stutzen wir das doch mal etwas zusammen.

Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf ein Kraftfahrzeug nur mit Reifen gefahren werden, welche die in Anhang II Nummer 2.2 der Richtlinie 92/23/EWG [...] beschriebenen Eigenschaften erfüllen (M+S Reifen).

Der Anhang II der Richtlinie 92/23/EWG befasst sich mit Anforderungen für Reifen. Wer online nach dem gesamten Machwerk sucht, findet es u.U. hier. Die extra angegebene letzte Änderung dieser Richtlinie durch eine andere Richtlinie bringt nur wenig Neues und verwirrt nur. Vollständigkeitshalber hier noch ein Link zu eben jener Richtlinie 2005/11/EG.

M+S Reifen werden dabei in der Anlage II unter Punkt 2.2 beschrieben als

Reifen, bei denen das Profil der Lauffläche und die Struktur so konzipiert sind, daß sie vor allem in Matsch und frischem oder schmelzendem Schnee bessere Fahreigenschaften gewährleisten als normale Reifen. Das Profil der Lauffläche der M + S-Reifen ist im allgemeinen durch größere Profilrillen und/oder Stollen gekennzeichnet, die voneinander durch größere Zwischenräume getrennt sind, als dies bei normalen Reifen der Fall ist.

Hmm, schön allgemein gehalten.

Das M+S Symbol auf Reifen bedeutet im Übrigen keinesfalls, dass es sich um wintertaugliche Reifen handelt. Es gibt auch Hersteller, die ihre Sommerreifen mit diesem Symbol bedrucken. Eine Definition für den M+S Schriftzug gibt es nämlich nicht.
Vergleiche dazu auch den Wikipedia-Eintrag zu Autoreifen.

Unterm Strich ist es also (finanziell und Flensburg-Punkte-technisch) besser für mich, mit als M+S gekennzeichneten Reifen zu fahren, die die gesetzliche Mindestprofiltiefe von 1,6 mm nicht unterschreiten und von der Gummimischung her schon beinhart sind, als auf winterlichen Straßen mit neuen, nicht zulässigen Sommerreifen und 6 mm Profil unterwegs zu sein.

Wenn der Gesetzgeber es gewollt hätte, dann hätte er ja auch explizit den Begriff Winterreifen in die neue Version der StVO aufnehmen können. Und um noch einen Schritt weiter zu gehen, hätte man für Winterreifen sogar noch eine bessere Mindestprofiltiefe von 3-4 mm festlegen können. Oder man hätte sogar ein international anerkanntes und genormtes Symbol verwenden können.

Aber nein, lieber einen schön undurchschaubaren Text ins Gesetz schreiben, der mal so und mal so ausgelegt werden wird. Die nicht ausgelasteten Deutschen Verkehrsgerichte wird’s freuen.

Hals und Beinbruch allen winterlichen Straßenverkehrsteilnehmern!