Mit ‘Winter’ getaggte Artikel

Altpapier wird morgen abgeholt

Freitag, 07. Januar 2011, 12:24 von Jens

Letzten Freitag wurde das Abholen der blauen Altpapier-Tonne von der Fa. Tönsmeier aus Sicherheitsgründen abgebrochen. Es lag einfach zuviel Eis und Schnee auf den Straßen, was den 25 t schweren Lkws einige Probleme bereitet hatte.

Nun soll diese Tour am morgigen Samstag nachgeholt werden. Bis 6 Uhr sollen die Tonnen wieder an den gewohnten Abholstellen stehen. Das wird aber wohl kein Problem darstellen, haben die meisten Anwohner die Standorte der Tonnen in der Zwischenzeit doch gar nicht verändert.

Streusalz ist mal wieder Mangelware

Freitag, 10. Dezember 2010, 18:13 von Jens

Kaum fallen die ersten Schneeflöckchen, schon hat sich scheinbar ganz Lippe auf das – eigentlich nur in Ausnahmefällen erlaubte – Streusalz gestürzt.

Im Praktiker Baumarkt in Detmold war man es wohl leid, ständig die gleiche Frage nach verfügbarem Salz beantworten zu müssen. Kurzerhand wurde dem suchenden Kunden ein Info-Schild vor den Latz geknallt.

Ich hab dann auf dem Absatz kehrt gemacht und bin unverrichteter Dinge mit leeren Händen abgedackelt.

Winterreifenpflicht? Und überhaupt …

Freitag, 03. Dezember 2010, 18:32 von Jens

Im Bundesgesetzblatt 2010 Teil I Nr. 60 vom 03.12.2010 auf Seite 1737 und 1738 wird die Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung und der Bußgeldkatalog-Verordnung veröffentlicht. Quelle

Dort wird der § 2 Abs. 3a StVO geändert.

Die alte Version lautet

Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen. Hierzu gehören insbesondere eine geeignete Bereifung und Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage. Wer ein kennzeichnungspflichtiges Fahrzeug mit gefährlichen Gütern führt, muss bei einer Sichtweite unter 50 m, bei Schneeglätte oder Glatteis jede Gefährdung anderer ausschließen und wenn nötig den nächsten geeigneten Platz zum Parken aufsuchen.

Die neue Version soll diese sein

Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf ein Kraftfahrzeug nur mit Reifen gefahren werden, welche die in Anhang II Nummer 2.2 der Richtlinie 92/23/EWG des Rates vom 31. März 1992 über Reifen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern und über ihre Montage (ABl. L 129 vom 14.5.1992, S. 95), die zuletzt durch die Richtlinie 2005/11/EG (ABl. L 46 vom 17.2.2005, S. 42) geändert worden ist, beschriebenen Eigenschaften erfüllen (M+S Reifen). Kraftfahrzeuge der Klassen M2, M3, N2 und N3 gemäß Anlage XXIX der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. September 1988 (BGBl. I S. 1793), die zuletzt durch Artikel 3 der Verordnung vom 21. April 2009 (BGBl. I S. 872) geändert worden ist, dürfen bei solchen Wetterverhältnissen auch gefahren werden, wenn an den Rädern der Antriebsachsen M+S-Reifen angebracht sind. Satz 1 gilt nicht für Nutzfahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft sowie für Einsatzfahrzeuge der in § 35 Absatz 1 genannten Organisationen, soweit für diese Fahrzeuge bauartbedingt keine M+S-Reifen verfügbar sind.

Soviel zum Beamten-Deutsch.

Stutzen wir das doch mal etwas zusammen.

Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf ein Kraftfahrzeug nur mit Reifen gefahren werden, welche die in Anhang II Nummer 2.2 der Richtlinie 92/23/EWG [...] beschriebenen Eigenschaften erfüllen (M+S Reifen).

Der Anhang II der Richtlinie 92/23/EWG befasst sich mit Anforderungen für Reifen. Wer online nach dem gesamten Machwerk sucht, findet es u.U. hier. Die extra angegebene letzte Änderung dieser Richtlinie durch eine andere Richtlinie bringt nur wenig Neues und verwirrt nur. Vollständigkeitshalber hier noch ein Link zu eben jener Richtlinie 2005/11/EG.

M+S Reifen werden dabei in der Anlage II unter Punkt 2.2 beschrieben als

Reifen, bei denen das Profil der Lauffläche und die Struktur so konzipiert sind, daß sie vor allem in Matsch und frischem oder schmelzendem Schnee bessere Fahreigenschaften gewährleisten als normale Reifen. Das Profil der Lauffläche der M + S-Reifen ist im allgemeinen durch größere Profilrillen und/oder Stollen gekennzeichnet, die voneinander durch größere Zwischenräume getrennt sind, als dies bei normalen Reifen der Fall ist.

Hmm, schön allgemein gehalten.

Das M+S Symbol auf Reifen bedeutet im Übrigen keinesfalls, dass es sich um wintertaugliche Reifen handelt. Es gibt auch Hersteller, die ihre Sommerreifen mit diesem Symbol bedrucken. Eine Definition für den M+S Schriftzug gibt es nämlich nicht.
Vergleiche dazu auch den Wikipedia-Eintrag zu Autoreifen.

Unterm Strich ist es also (finanziell und Flensburg-Punkte-technisch) besser für mich, mit als M+S gekennzeichneten Reifen zu fahren, die die gesetzliche Mindestprofiltiefe von 1,6 mm nicht unterschreiten und von der Gummimischung her schon beinhart sind, als auf winterlichen Straßen mit neuen, nicht zulässigen Sommerreifen und 6 mm Profil unterwegs zu sein.

Wenn der Gesetzgeber es gewollt hätte, dann hätte er ja auch explizit den Begriff Winterreifen in die neue Version der StVO aufnehmen können. Und um noch einen Schritt weiter zu gehen, hätte man für Winterreifen sogar noch eine bessere Mindestprofiltiefe von 3-4 mm festlegen können. Oder man hätte sogar ein international anerkanntes und genormtes Symbol verwenden können.

Aber nein, lieber einen schön undurchschaubaren Text ins Gesetz schreiben, der mal so und mal so ausgelegt werden wird. Die nicht ausgelasteten Deutschen Verkehrsgerichte wird’s freuen.

Hals und Beinbruch allen winterlichen Straßenverkehrsteilnehmern!

Buckelpiste

Dienstag, 09. März 2010, 22:38 von Jens

Im Hansaweg hat der Winter bei McDonald’s ordentlich zugeschlagen.

Mal sehen, wie lange die dort mit der Reparatur verbringen werden. Immerhin ist es ja ein 24/7 Restaurant und die Stelle mit den Bodenwellen liegt derbe ungünstig in der einzigen Ausfahrt.

Bei uns hat der Winter eingebrochen

Samstag, 06. März 2010, 17:58 von Jens

Gestern Morgen wurde noch die Bodenplatte bei eisigen -3 °C und strahlend blauem Himmel gegossen … und über Nacht denkt man, man muss bald wieder Weihnachtsbäume kaufen gehen.

Jetzt ist es zu spät

Mittwoch, 24. Februar 2010, 17:12 von Jens

Der Schnee ist weg … und was bietet der Toom Baumarkt an?

Wobei der real,- Markt in Detmold für den 25kg Sack Auftausalz bloß 7.99 Euro haben will. Da habe ich mich für nächsten Winter nämlich gestern schon eingedeckt.

Salzstreuer

Montag, 25. Januar 2010, 15:02 von Jens

In den letzten paar Wochen war Streusalz ja eher Mangelware. Heute hatte zumindest der Toom Baumark (Was können wir für Sie toom? – saublöder Spruch!) in Detmold wieder etwas. Zwar nur 50 kg maximal pro Person, aber immerhin.

Wo ich schon dabei bin noch kurz der Hinweis, dass man Streusalz eigentlich gar nicht einsetzen darf. Fragt man sich, warum dann wochenlang alles ausverkauft war?

Winterfotos in der LZ

Montag, 11. Januar 2010, 20:46 von Jens

Die Lippische Landeszeitung hat nach Winter-Leser-Fotos gesucht, ich habe einige meiner Aufnahmen mal eingeschickt – bin aber leider nicht der Gewinner. Alle (insgesamt 360) Fotos kann man in dieser Bildergalerie anschauen. Meine stehen auf der Seite 8, angefangen beim drittletzten Bild auf der Seite (Bilder 94 – 100).

Bild 94, Bild 95, Bild 96, Bild 97, Bild 98, Bild 99, Bild 100.

Auch sehr schön finde ich das Bild vom Schloss Schieder.

Winterdienst in Lage

Freitag, 08. Januar 2010, 7:08 von Jens

Heute mal etwas aus der Rubrik Bürgerinformation.

Wer sich angesichts der in den letzten paar Tagen angefallenen Schneemassen gefragt hat, wer eigentlich dafür zuständig ist, das flauschige Zeug von Fahrbahnen und / oder Gehwegen wegzuräumen, der sollte mal einen Blick in die Straßenreinigungssatzung der Stadt Lage (Stand: 17.12.2009) werfen. Hier wird festgelegt, wer wie bis wann und weshalb was wegschaufeln muss.

Der §4 beschäftigt sich dabei mit der Winterwartung.

(1) Die Gehwege sind in einer Breite von 1,50 m von Schnee freizuhalten. Auf Gehwegen ist bei Eis- und Schneeglätte zu streuen, wobei die Verwendung von Salz oder sonstigen auftauenden Stoffen grundsätzlich verboten ist;
ihre Verwendung ist nur erlaubt
a) in besonderen klimatischen Ausnahmefällen (z.B. Eisregen), in denen durch Einsatz von abstumpfenden Mitteln keine hinreichende Streuwirkung zu erzielen ist,
b) an gefährlichen Stellen an Gehwegen, wie z.B. Treppen, Rampen, Brückenauf- und abgängen, starken Gefälle- bzw. Steigungsstrecken oder ähnlichen Gehwegabschnitten.

und weiter heißt es dort

(3) In der Zeit von 7.00 bis 20.00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls bzw. nach dem Entstehen der Glätte zu beseitigen.
Nach 20.00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind werktags bis 7.00 Uhr, sonn- und feiertags bis 9.00 Uhr des folgenden Tages zu beseitigen.
Der Schnee ist auf dem an die Fahrbahn grenzenden Teil des Gehweges oder notfalls auf dem Fahrbahnrand so zu lagern, dass der Fußgänger- und Fahrverkehr hierdurch nicht mehr als unvermeidbar gefährdet oder behindert wird.
Baumscheiben und begrünte Flächen dürfen nicht mit Salz oder sonstigen auftauenden Materialien bestreut, salzhaltiger oder sonstige auftauende Mittel enthaltender Schnee darf auf ihnen nicht gelagert werden.
Die Einläufe in Entwässerungsanlagen und die Hydranten sind von Eis und Schnee freizuhalten. Schnee und Eis von Grundstücken dürfen nicht auf die Straße geschafft werden.

In der Anlage 2 zur Straßenreinigungssatzung sind alle Lagenser Straßen aufgeführt, und zu jeder Straße wird angegeben, in welche Reinigungsklasse sie fällt. Abhängig davon ist nämlich geregelt, wer (Stadt oder Anlieger) für Fahrbahn- und Gehwegreinigung zuständig ist. In der Anlage 1 werden diese Reinigungsklassen definiert.

Die meisten Straßen haben die Kombination S3 (Sommer) / W3 (Winter). Das bedeutet, im Sommer ist der Anlieger für die Reinigung des Gehwegs und der Fahrbahn jeweils zum 15. und zum Ende eines Kalendermonats zuständig. Im Winter obliegt die Räumpflicht der Gehwege den Anliegern, die Fahrbahnen räumt die Stadt.

Auch die Beseitigung von Eiszapfen, die beispielsweise von überstehenden Dachrinnen herunter hängen, liegt in der Verantwortung der jeweiligen Grundstücksbesitzer. Die Gefahr, die von herabfallenden großen Eis-Speeren ausgeht, sollte nicht unterschätzt werden.

Und wer jetzt noch wissen will, was der ganze Spaß kostet, der kann einen Blick in die Gebührensatzung zur Straßenreinigungssatzung werfen.

Zum Winter gehört auch Schnee

Sonntag, 03. Januar 2010, 19:05 von Jens

In den Massen, die aktuell hier so rumliegen, sieht es zwar schön aus – für Autofahrer ist es aber alles andere als angenehm. Trotzdem hier einige Winter-Impressionen aus Lage – Kachtenhausen.