Landtagswahl NRW 2012 – Position der Kandidaten im Wahlkreis Lippe I zur Dichtigkeitsprüfung

Am 13. Mai 2012 wird in NRW ein neuer Landtag gewählt.

Im Vorfeld habe ich bei allen Direktkandidaten der im Wahlkreis 97 Lippe I (Bad Salzuflen, Lage, Leopoldshöhe und Oerlinghausen) antretenden Parteien mal nachgefragt, wie deren Einstellung zum Thema Dichtigkeitsprüfung ist. Meine Frage im Wortlaut:

Wie stehen Sie persönlich zum Thema Dichtigkeitsprüfung (§ 61a LWG NRW)?
Soll die Pflicht zur Durchführung der Prüfung privater Abwasseranlagen laut Gesetz verpflichtend werden, oder sollen die privaten Dichtigkeitsprüfungen nicht zur Anwendung kommen?

Hier die Antworten der jeweiligen Kandidaten (und zwar in der Reihenfolge des Eingangs bei mir). Vielen Dank dabei an die einzelnen Kandidaten für die Erlaubnis zur Veröffentlichung auf dieser Seite.

 

FREIE WÄHLER – Monika Prüßner-Claus

Meine persönliche Meinung zum Thema Dichtheitsprüfung: Wer immer noch darüber nachdenkt diese Kosten den Hauseigentümern aufzubürden, KANN NICHT GANZ DICHT SEIN!
Die Kanalisation sollte auf jeden Fall regelmäßig überprüft und in Stand gesetzt werden. Dafür erhalten die Betreiber Abwassergebühren und Erschließungskosten von den Hausbesitzern und Nutzern.

Auf der Homepage Freie Wähler NRW können Sie den Beitrag unseres Vorsitzenden Rüdiger Krentz finden, den ich hier mal kopiert habe:
Die Dichtheitsprüfung der Kanäle hängt wie ein Damoklesschwert über Hauseigentümern. Kanalsanierung ist für viele eine unbezahlbare Investition. Themen, die Menschen vor Ort interessieren und in Düsseldorf entschieden werden, darum wollen FREIE WÄHLER in den Landtag.

 

FDP – Martina Hannen

Wir als FDP kämpfen sehr dafür, dass sie generelle Pflicht zur Dichtheitsprüfung für jeden Hauseigentümer abgeschafft wird. Wir halten diese Pauschalisierung weder ökologisch noch ökonomisch für sinnvoll. Es kann nicht gehen, das jeder Hauseigentümer unter Generalverdacht steht der Umwelt zu schaden, es sei denn er “ kauft“ sich teuer aus dieser Sitution frei. Die FDP widersetzt sich dieser ideologisch motivierten Gängelung durch die jetzige rot-grüne Landesregierung und wird im Landtag einen Gesetzesentwurf zu Abschaffung der Dichtheitsprüfung einbringen bzw. den schon eingebrachten Entwurf in der neuen Legislaturperiode weiter vorantreiben.

 

Piraten – Heiko Dross

Wir hier in Lippe waren uns schon länger einig das wir den § 61a des Landeswassergesetzes NRW in der aktuellen Form ablehnen.
Seit heute Nachmittag ist unser Antrag dazu auch ins offizielle Wahlprogramm der Piratenpartei NRW aufgenommen.

Der genaue Wortlaut:

Zum Schutz von Böden, Wasser und Oberfläche muss gewährleistet sein, dass Abwässer ordentlich entsorgt werden. Jedoch wurde die Dichtheitsprüfung, wie sie im Land durchgeführt werden soll, laut unabhängigen Gutachten abwassertechnisch und ökologisch falsch bewertet.

Sie ist volkswirtschaftlich untragbar, in manchen Fällen existenzgefährdend und rechtlich bedenklich, wenn nicht gar rechtswidrig. Weiterhin haben diese Gutachten ergeben, dass die unterstellten Gefahren für unser Trinkwasser aus defekten privaten Abwasserleitungen vergleichbar gering sind und die zu erwartenden enormen Kosten bei den Bürgern dazu in keinem vernünftigen Verhältnis stehen. Des Weiteren besteht zusätzlich die Gefahr, dass die Dichtheitsprüfung selbst zu Rissen in den Rohren führt. Daher lehnt die Piratenpartei NRW die Dichtheitsprüfung gemäß § 61a des Landeswassergesetzes NRW in dieser Form ab und fordert eine neue Ausarbeitung. Notwendigkeiten, Risiken und Kosten müssen transparent und nachvollziehbar abgewogen werden.

 

Die Linke – Uschi Jacob-Reisinger

Nach meiner Meinung und der meiner Partei Die LINKE werden mit der grundsätzlichen Dichtigkeitsprüfung die kleinen Hauseigentümer abgezockt, während die Industrie als Hauptverunreiniger des Bodens nicht herangezogen wird. Laut einem Gutachten des parlamentarischen Beratungs- und Gutachterdienstes des NRW Landtages ist die geltende Regelung deshalb verfassungswidrig und somit nichtig.

Aus meiner Sicht kann man auf Basis der jetzigen Regelung keine gesetzliche Verpflichtung herleiten.

 

SPD – Ute Schäfer

Die alte Regelung schoss meiner Meinung nach deutlich übers Ziel hinaus. Gerade die Menschen im ländlichen Raum hätten dabei die größten Belastungen zu tragen gehabt. Viele Bürgerinitiativen, aber auch einzelne Bürgerinnen und Bürger, haben sich in den vergangenen Monaten an mich und meine lippischen Kollegen gewandt und uns eindrucksvoll ihre Bedenken und Argumente dargelegt. Daher haben wir SPD-Abgeordnete aus ganz Ostwestfalen-Lippe uns innerhalb der SPD-Landtagsfraktion durch eine persönliche und vehemente Intervention dafür eingesetzt, die flächendeckende Dichtheitsprüfung zunächst auf Eis zu legen. § 61a Landeswassergesetz ist mittlerweile im Landtag aufgehoben worden. Die meisten Kommunen haben deshalb auch bereits beschlossene Satzungen ausgesetzt. Eine flächendeckende Dichtheitsprüfung ist damit meiner Meinung nach vom Tisch. Ein Gutachten der Rechtsabteilung des nordrhein-westfälischen Landtages hat zudem ergeben, dass ein „Generalverdacht“ als Begründung für eine verpflichtende Dichtheitsprüfung nicht mit dem Grundgesetz zu vereinbaren ist.

Daher gehe ich davon aus, dass nur in Wasserschutzgebieten und nur bei dringendem Verdacht einer Grundwasserverschmutzung eine Dichtheitsprüfung durchgeführt werden muss, wie es zum Beispiel in Fremdwassersanierungsgebieten der Fall sein kann. Dies wird aber erst ab Herbst 2012 neu beraten werden. Wir werden uns weiterhin für eine bürgerfreundliche Regelung einsetzen

 

CDUHeinrich Kemper

Von Herrn Kemper habe ich binnen einer Woche nach Absenden der E-Mail Anfrage noch keine Antwort erhalten.

 

Bündnis ’90/Die Grünen – Manuela Grochowiak-Schmieding

Von Frau Grochowiak-Schmieding habe ich binnen einer Woche nach Absenden der E-Mail Anfrage noch keine Antwort erhalten.

 

AUF – Herbert Bojahr

Von Herrn Bojahr habe ich binnen einer Woche nach Absenden der E-Mail Anfrage noch keine Antwort erhalten.

 

(Update 01.05.2012 17:47 Uhr)

Heinrich Kemper (CDU) hat mir mitlerweile ebenfalls geantwortet:

wie Sie auf meinem Wahlkampfflyer lesen können, bin ich dafür, dass eine Prüfung auf Dichtheit für private Kanäle nur dort stattfinden soll, wo ein begründeter Verdacht auf einen Defekt vorliegt!

Dieser Meinung ist auch die CDU NRW!
Ich vertrete im Übrigen diese Meinung nicht erst seitdem in NRW Wahlkampf ist, wie man weiß!!!

Eingeführt wurde die Dichtheitsprüfung durch Rot-Grün;
Es wurde dann über das Baugesetz auf NRW-Ebene zunächst umgesetzt, ist dann in den §61 des Landeswassergesetzes NRW übernommen worden und durch Vollzugserlasse des Ministers Remmel vom 5.10.2010 und 17.06.2011 in der Umsetzung konkretisiert worden.

 

(Update 01.05.2012 18:00 Uhr)

Auch Manuela Grochowiak-Schmieding (Bündnis ’90/Die Grünen) hat geantwortet, etwas ausführlicher und mit einigen Informationen zum Hintergrund:

Ich erlaube mir einleitend Ihre Frage mit Auszügen aus dem LWG und Vollzugserlässen des zuständigen Ministeriums einzuleiten
Quelle: http://www.lanuv.nrw.de/wasser/abwasser/dichtheit.htm
Im Anschluss daran werde ich ein kurzes Statement geben.

Bisherige Regelung nach dem Landeswassergesetz LWG vom 25.Juni 1995:
Für bereits bestehende Abwasserleitungen muss die erste Dichtheitsprüfung grundsätzlich bis spätestens zum 31.12.2015 durchgeführt werden.
Bei Änderung einer bestehenden Grundstücksentwässerungsanlage (insbesondere nach erfolgter Sanierung / Erneuerung) erfolgt die Dichtheitsprüfung sofort nach deren Fertigstellung.
Abweichend davon können die Kommunen in ihren Satzungen grundstücksbezogene Fristen festlegen. Dies gilt dann, wenn die Gemeinde Sanierungsmaßnahmen an öffentlichen Abwasseranlagen festgelegt hat oder wenn die Gemeinde die Dichtheitsprüfung mit der Überprüfung der öffentlichen Kanäle koppelt. In diesen Fällen muss die Dichtheitsprüfung bis spätestens 2023 erfolgen.
Vorgezogene Fristen fordert das Landeswassergesetz für alle privaten Grundstücke in Wasserschutzgebieten, wenn die privaten Abwasserleitungen vor dem 01.01.1965 errichtet wurden und die industriellen und gewerblichen Abwasserleitungen vor dem 01.01.1990 errichtet wurden.

Auszüge aus einem Schreiben des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz an die Bezirksregierungen vom 05.10.2010:
Mit Datum vom 10.03.2010 hatte ich über die Bezirksregierungen den Stand der Umsetzung des § 61 a Abs. 5 Satz 2 LWG bei den Gemeinden abgefragt. Das Ergebnis war sehr inhomogen, insgesamt hatte jedoch die Mehrzahl der Städte und Gemeinde bis zu diesem Zeitpunkt die gesetzlichen Vorgabe zur Fristverkürzung in Wasserschutzgebieten per Satzung noch nicht umgesetzt, obwohl hier nach den bisherigen Vorgaben des § 45 BauO NRW eine Dichtheitsprüfung zumindest für alle vor dem 01.91.1965 (bzw. bei gewerblich/industriellem Abwasser vor dem 01.01.1990) errichteten Grundstücksentwässerungen, bereits bis Ende 2005 hätte durchgeführt werden müssen.
[…]
Die Selbstüberwachungsverordnung Kanal (SüwVKan) ist am 01.01.1996 in Kraft getreten. Die erstmalige Untersuchung des gesamten Kanalnetzes war in 10 Jahren durchzuführen. Die Wiederholungsprüfung des gesamten Kanalnetzes ist jeweils in einem Zeitraum von 15 Jahren durchzuführen. Wenn die Gemeinde beabsichtigt, eine Satzung für abgegrenzte Teile ihres Gebietes zu erlassen, in der die Dichtheitsprüfung gemäß § 61.a LWG an die Selbstüberwachung des öffentlichen Kanals gekoppelt ist, muss die Untersuchungshäufigkeit der SüwVKan berücksichtigt werden. Dieses bedeutet, dass die Dichtheitsprüfung gemäß § 61 a LWG, beginnend mit Inkrafttreten des novellierten Landeswassergesetzes vom 11.12.2007, in einem Zeitraum von max. 15 Jahren durchzuführen ist und die letzten Dichtheitsprüfungen somit bis Ende 2023 durchgeführt sein müssen

Im Schreiben des Ministeriums an die Bezirksregierungen vom 17.06.2011 werden mögliche Verfahren der Dichtheitsprüfung konkretisiert:
Demnach werden die optische Inspektion mit TV-Kamera und die Wasserstandsfüllprüfung anerkannt. Eine Druckprüfung soll als Ausnahme in Wasserschutzgebieten und Fremdwasserschwerpunktgebieten verpflichtend sein.

Statement:
Das Landeswassergesetz wurde bereits 1995 verabschiedet. Die erste Umsetzungsfrist bis 2005 wurde nicht eingehalten. 2007 wurde mit der Novellierung die Befristung festgelegt. Mit dem Runderlass des MUNLV vom 31.09.2009! wurden die technischen Voraussetzungen für die Dichtheitsprüfung festgelegt. Für die Dichtheitsprüfung war die Druckprüfung vorgesehen. Die og. Umfrage an die Bezirksregierungen noch unter Uhlenberg (CDU), wurde schließlich vom neuen Umweltminister Remmel (Grüne) aufgegriffen und folgerichtig weiter bearbeitet. In 2011 wurden die optische Inspektion mit TV-Kamera und die Wasserstandsfüllprüfung zusätzlich anerkannt.
Frage: Wo ist das Problem? Antwort: 1. Das ein Gesetz nicht eingehalten wird oder sind es 2. Umweltminister die die Umsetzung eines Gesetzes verlangen?!
Ich bin der Auffassung, dass wir unser Grundwasser/Trinkwasser rein erhalten müssen und vor Verunreinigung schützen müssen. Eine Maßnahme hierfür ist die Wartung unserer Abwasserkanäle.
Das Landeswassergesetz von 1995 mit den Novellierungen und Vollzugserlässen ist geeignet die Umsetzung bürgerInnenfreundlich zu regeln.

Insgesamt ist meine Antwort etwas länger ausgefallen. Mir ist allerdings wichtig Fakten und damit Sachlichkeit in eine emotionalisierte Debatte einzubringen.

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