Archiv für März 2010

Hausabriss

Samstag, 20. März 2010, 14:37 von Jens

Keine Angst, unser neu gebautes Eigenheim fällt nicht bereits dem Abrissbagger zum Opfer … aber das Gebäude der ehemaligen Fleischerei Jankowski in Kachtenhausen schon. Hier einige Bilder von der aktuellen Situation.

Ich bin ein Nerd

Donnerstag, 18. März 2010, 18:12 von Jens

Ich weiß, das folgende interessiert niemanden auch nur im Geringsten … aber ich poste es trotzdem.

Die Stadt Lage hat die Einwohnerstatistik für das Jahr 2009 veröffentlicht.

In dieser Statistik ist auch eine Alterspyramide enthalten. Hier wird dargestellt, wie viele Einwohner (getrennt nach männlich / weiblich) pro Geburtsjahrgang in Lage am 31.12.2009 gelebt haben. Mich hat einfach mal interessiert, welcher Jahrgang denn überhaupt am stärksten vertreten ist, also habe ich mir die größte Gesamtzahl mal rausgesucht (es ist der Jahrgang 1962 mit 335 Frauen und 324 Männern, in Summe also 659).

Dabei ist mir aufgefallen, dass die Männer des Jahrgangs 1968 mit der Anzahl 311 angegeben sind. Die Pyramide, bei der je angefangen 20 Personen ein * die Anzahl verdeutlichen soll, hat an dieser Stelle 16 Sternchen (311 / 20 = 15,55 = aufgerundet 16). Der Jahrgang 1963 hingegen hat einen Mann weniger (310), aber statt 16 sogar 17 Sternchen.

Die Tabelle ist so betitelt

Und der betreffende Bereich sieht so aus

Der gesamte Ausschnit ist dieser

Wie gesagt, ich bin mir durchaus der Tatsache bewußt, dass dies hier weniger bedeutsam ist, als ein Sack Reis, der in China umfällt.

Aber wenn das Statistik-Programm an dieser Stelle schon einen Fehler macht … was für Auswirkungen könnten weitere Ungenauigkeiten auf die Lagenser Bürger haben? Fehlerhafte Rentenbescheide, weil die Summe der Einwohner nicht korrekt weitergemeldet wird? Ausufernde Trinkgelage jugendlicher Rowdies, weil die demographischen Grundfeste einer Erschütterung erlegen ist? Man kann sich genug Horrorszenarien für abendfüllende Spielfilme auf Pro7 ausmalen, wenn man nur genug Phantasie (ja, ich schreibe es bewusst nicht mit Eff) mitbringt.

Ich gebe wieder zurück ins Funkhaus.

Wer ist Lena Meyer-Landrut Braun?

Mittwoch, 17. März 2010, 1:32 von Jens

Wenn’s mal wieder schnell gehen muss.

Am Freitag Abend setzte sich Lena Meyer-Landrut im Finale der Casting-Show Unser Star für Oslo gegen Jennifer Braun durch.

Bei der Lippischen Landeszeitung muss es wohl kurz vor Redaktionschluß gewesen sein, als in dem augenscheinlich vorbereiteten Text schnell die Namen der Gewinnerin und der Zweitplatzierten eingebaut wurden. Anders kann ich es mir nicht erklären, dass dort von Lena Meyer-Landrut Braun und Jennifer Braun die Rede ist. Dreifachnamen gibt’s meines Wissen nach nicht (und das ist auch gut so, falls die Kinder von Sabine Leutheusser-Schnarrenberger und Heidemarie Wieczorek-Zeul mal über eine Heirat nachdenken sollten).

Telefonieren ohne Telefon

Dienstag, 16. März 2010, 20:28 von Jens

Wo wir schon beim Thema Radio-Werbung sind … letztens kam in einem Versatel-Spot folgendes. Da hat man reale Leute von nebenan gefragt, wie sie mit dem Versatel-Service zufrieden sind.

Wir hatten kein Telefon. Dann haben wir da angerufen und am nächsten – nee am selben Tag kam einer von denen vorbei und wir konnten wieder telefonieren.

Wie die realen Leute jetzt ohne Telefon bei der Versatel-Hotline angerufen haben, wurde nicht weiter erläutert …

B66 Ortsumgehung Lage/Kachtenhausen

Montag, 15. März 2010, 16:43 von Jens

Aus gegebenen Anlass habe ich mal versucht, mich über den aktuellen Stand der geplanten Ortsumgehung der Bundesstraße 66 in Lage/Kachtenhausen zu informieren.

Zunächst mal etwas Allgemeines.

Es gibt den sog. Bundesverkehrswegeplan (BVWP), der vom Bundeskabinett am 2. Juli 2003 beschlossen wurde. Für Nordrhein-Westfalen finden sich die dort geplanten Projekte in diesem PDF Dokument.

Die Ortsumgehung (OU) Lage/Kachtenhausen wird dort mit der Nummer NW8190 gemeinsam mit der OU Oerlinghausen/Helpup geführt. Für die 2 Kilometer lange OU in Kachtenhausen sind 4,8 Mio. Euro an Investitionskosten veranschlagt (für die 2,2 Kilometer lange OU in Oerlinghausen übrigens 7,2 Mio. Euro).

Der in der Tabelle stehende Wert 02KK in der Spalte Bautyp gliedert sich wie folgt auf:
02 = Anzahl der Fahrstreifen (1. Ziffer: heute, 2. Ziffer: zukünftig)
KK = Seitenstreifen (1. Buchstabe: heute, 2. Buchstabe: zukünftig / K = kein, B = beidseitig, L = links, R = rechts)
Es werden also 2 Fahrstreifen ohne Seitenstreifen entstehen, so wie die heutige B66 in dem Bereich auch ausgebaut ist.

Die Bezirksregierung Düsseldorf hat den BVWP in der Sitzung vom 3. Juli 2003 zur Kenntnis genommen.

Auch bei der IHK Detmold gibt es eine Übersicht über die die Region betreffenden Projekte.

Die Lagenser SPD befasste sich im Juli 2009 auf ihren Internetseiten mit der geplanten Untertunnelung Waddenhausens, spricht in dem Artikel aber auch die OU Kachtenhausen und die laufende Umweltverträglichkeitsstudie an.

Vom Landesbetrieb Straßenbau.NRW, genauer von der Regionalniederlassung Ostwestfalen-Lippe aus Bielefeld, habe ich nun folgende Informationen bekommen.

Die Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) für den geplanten Neubau der B 66 n zwischen Oerlinghausen/Helpup und Lage/Kachtenhausen wurde im Jahr 2009 abgeschlossen. Bei den untersuchten Varianten wurde in der Gesamtbetrachtung

* die Variante 1 bei den Schutzgütern aus Umweltgründen als konfliktärmste Trasse
* die Variante 2 bei der verkehrlichen Betrachtung

jeweils als beste Trassenführung bewertet. Im Rahmen der noch durchzuführenden Gesamtbewertung wird die Regionalniederlassung Ostwestfalen-Lippe im Jahr 2010 dem Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) die Unterlagen zur Bestimmung der Linienführung übersenden, so dass die Linienbestimmung etwa im Jahr 2011 erfolgen könnte. Nach Bestimmung der Linie gem. § 16 Bundesfernstraßengesetz erfolgt danach die Ausarbeitung der Entwurfsunterlagen.

Die zur Debatte stehenden Trassenführungen im Bereich Kachtenhausen sind hier dargestellt.

Als PDF kann man die Übersicht hier downloaden.

(Update 24.06.2011 10:42 Uhr) Einige Links führten mittlerweile ins Leere. Diese wurden aktualisiert.

Aktueller Stand auf der Baustelle

Samstag, 13. März 2010, 18:36 von Jens

Auf www.max-schmeling-strasse.de gibt’s im Bautagebuch weitere Einzelheiten. Hier nur ein kurzer Blick auf den aktuellen Stand.

Mal was Lustiges für zwischendurch (22)

Freitag, 12. März 2010, 19:04 von Jens

Warum wird in der Sesamstrasse nicht mal so wie im richtigen Leben buchstabiert?

Sarah Killen, your life is about to change

Donnerstag, 11. März 2010, 21:35 von Jens

Nachdem Conan O’Brian seinen Arbeitsplatz bei NBC an seinen Vorgänger Jay Leno verloren hat, hängt er wohl zuhause rum … und lässt die Welt an seinem Dasein mittels Twitter teilhaben. Er hat dort über 600.000 Follower. Jay Leno hat übrigens ca. 35.000, aber das nur am Rande.

Conan hat zwar jede Menge, die ihm folgen – aber lange Zeit hatte er niemanden in seiner Liste stehen, dessen Tweets er abonniert hatte. Bis letzte Woche Freitag zumindest.

Am 5. März zwitscherte er

I’ve decided to follow someone at random. She likes peanut butter and gummy dinosaurs. Sarah Killen, your life is about to change.

Und das Leben der guten Sarah hat sich wirklich verändert. So hatte sie vorher genau 3 Follower in ihrem Twitter Profil. Aktuell sind es über 25.000!

Ich bin mal gespannt, wann Stephen Colbert jemanden auf Twitter folgt …

Pflege im Sekundentakt

Donnerstag, 11. März 2010, 20:57 von Jens

Heute wird in der Presse von einem Urteil des Bundessozialgerichts berichtet, in dem davon die Rede ist, für die Anerkennung einer Pflegestufe auf einer sekundengenauen Berechnung der notwendigen Pflegemaßnahmen zu bestehen.

RP-Online titelt

Gericht: Pflegestufe mit Stoppuhr bestimmen

und schreibt u.a.

Das Gericht hielt es für unzulässig, den Aufwand für jeden Toilettengang auf volle Minuten aufzurunden.

Hier ein kurzer Exkurs, was die Pflegestufen überhaupt sind und wie sie eingeteilt werden.

Pflegestufe 1

Die “erhebliche Pflegebedürftigkeit” beginnt, wenn täglich durchschnittlich mindestens 90 Minuten lang Hilfe geleistet werden muss und davon mindestens 46 Minuten auf mindestens zwei Verrichtungen der Grundpflege entfallen.

Pflegestufe 2

Die “Schwerpflegebedürftigkeit” beginnt, wenn täglich durchschnittlich mindestens drei Stunden lang Hilfe geleistet werden muss und davon mindestens zwei Stunden auf die Grundpflege entfallen. Die grundpflegerische Hilfe muss täglich zu mindestens drei verschiedenen Zeiten nötig sein. Es muss mehrmals in der Woche hauswirtschaftliche Hilfe notwendig sein.

Pflegestufe 3

Die “Schwerstpflegebedürftigkeit” beginnt, wenn täglich durchschnittlich mindestens fünf Stunden lang Hilfe geleistet werden muss und davon mindestens vier Stunden auf die Grundpflege entfallen und der konkrete Hilfebedarf jederzeit, auch nachts, gegeben ist (rund um die Uhr). Die schlichte Verlagerung von Pflegemaßnahmen in die Nachtstunden (22 Uhr – 6 Uhr) reicht nicht aus.

In der Vorankündigung des Bundessozialgerichts zu der nun gefallenen Entscheidung wurden die Hintergründe des Falles aufgeführt.

Der 3. Senat des Bundessozialgerichts beabsichtigt, am 10. März 2010 über fünf Revisionen aus dem Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung und der Pflegeversicherung auf Grund mündlicher Verhandlung sowie über eine Nichtzulassungsbeschwerde zu entscheiden.

[...]

5) 12:45 Uhr – B 3 P 10/08 R – W.S. ./. BKK Hoesch – Pflegekasse -

Im Revisionsverfahren allein noch streitig ist ein Anspruch der Klägerin auf Leistungen nach der Pflegestufe II im Zeitraum 1.3.2006 bis 30.11.2008 – insbesondere, wie der Zeitaufwand für die Hilfe beim Gehen zu berechnen ist.

Die 1923 geborene Klägerin ist vollstationär in einem Seniorenzentrum untergebracht. Die Beklagte gewährte ihr zunächst Leistungen bei vollstationärer Pflege nach der Pflegestufe I. Seit 1.12.2008 erhält die Klägerin Pflegeleistungen nach Pflegestufe II. Einen früheren Höherstufungsantrag vom 1.3.2006 lehnte die Beklagte nach Einholung eines MDK-Gutachtens mit der Begründung ab, der durchschnittliche Hilfebedarf in den Bereichen Körperpflege, Ernährung und Mobilität betrage lediglich 66 Minuten.

Das von der Klägerin angerufene SG hat Beweis erhoben durch Einholung eines Sachverständigengutachtens, welches zu dem Ergebnis kam, es bestehe Hilfebedarf im Bereich Hauswirtschaft von mindestens 60 Minuten und grundpflegerischer Hilfebedarf im Umfang von 109 Minuten täglich (Körperpflege 55 Minuten, Ernährung 24 Minuten, Mobilität 30 Minuten). Für die Bemessung des Hilfebedarfs beim Gehen wurden dabei 25 bis 27 Wegstrecken für die Hin- und Rückwege zu den Mahlzeiten, zur Toilette und zur Dusche sowie dem abendliches Zubettgehen zugrunde gelegt. Bei einer nach den Begutachtungsrichtlinien (BRi) anzunehmenden durchschnittlichen Wegstrecke von 8 Metern benötige die Klägerin hierfür pro Weg 1/2 Minute. Insgesamt sei daher für die Hilfe beim Gehen ein durchschnittlicher täglicher Zeitbedarf von 13 Minuten (26 x 1/2 Minute) anzusetzen.

Das Sozialgericht (SG) hat der Klage stattgegeben. Die Klägerin sei schwerpflegebedürftig, da sie einen Grundpflegebedarf von mehr als 120 Minuten täglich habe. Über die gutachterlichen Feststellungen hinaus seien zusätzlich zu den errechneten 109 Minuten weitere 14 Minuten Hilfebedarf (insgesamt also 123 Minuten Grundpflege) anzusetzen. Eine Minute davon entfalle auf das Aufstehen und Zubettgehen und 13 Minuten auf die Hilfe beim Gehen. Nach den BRi sei der Wert der Verrichtungen jeweils mit mindestens einer Minute zu berücksichtigen; daher müsse jede einzelne Wegstrecke mit einem Hilfebedarf von einer Minute bemessen werden.

Das LSG hat das Urteil des SG geändert und die Klage abgewiesen. Verrichtung im Sinne der BRi sei nicht jeder einzelne Weg, sondern das Gehen an sich. Die in den BRi enthaltene Regelung, wonach für jede Verrichtung volle Minutenwerte anzugeben sind, beziehe sich nicht auf einzelne Tätigkeiten oder Einzelverrichtungen, sondern auf die Tagesdurchschnittsbemessung. Erst bei letzterer seien keine Sekundenwerte mehr anzugeben, sondern gerundete volle Minuten. Daher sei kein Hilfebedarf im Bereich der Grundpflege von mindestens 120 Minuten feststellbar.

Mit der von LSG zugelassenen Revision rügt die Klägerin eine Verletzung materiellen Rechts. § 14 Abs 4 SGB XI sei für die Frage, welche Verrichtungen berücksichtungsfähig seien, nicht in jedem Fall als abschließende Regelung zu betrachten. Der Gesetzgeber habe offensichtlich den Toilettengang nicht berücksichtigt – bei teleologischer Auslegung sei eine Lückenfüllung des Gesetzes geboten. Doch auch wenn man die Wege zur Toilette nicht als eigene Verrichtung verstehe, sondern der Verrichtung “Gehen” zuordne, müsse jeder Gang zur Toilette und zurück mit jeweils einer Minute zu berücksichtigt werden. Die Tatsache, dass der Richtliniengeber die einfache Wegstrecke der Länge nach definiert habe, zeige, dass er eben diesen einfachen Weg auch als maßgeblich ansehe für die Feststellung des für die Bewältigung dieses Weges erforderliche zeitliche Hilfestellung.

SG Duisburg – S 15 P 207/06 -
LSG Nordrhein-Westfalen – L 10 (6) P 108/07 -

So ganz passt das ja nun nicht zu der etwas reißerischen Überschrift Pflegestufe mit Stoppuhr bestimmen, ist hier doch nur die Rede davon, einzelne Gänge als einzelne Gänge und nicht pauschal mit einer (aufgerundeten) Minute zu bewerten.

Nebenbei bemerkt finde ich es eh’ vollkommen an der Realität vorbei, den Pflegeaufwand in Minuten oder Sekunden zu berechnen und anhand dieser Werte eine Fallentscheidung nach Aktenlage zu treffen. Jeder Pflegefall ist anders gelagert und bedarf einer individuellen Analyse statt rein objektiver Messwerte (wobei das Messverfahren an sich ja auch zu hinterfragen ist).

Die “erhebliche Pflegebedürftigkeit” beginnt, wenn täglich durchschnittlich mindestens 90 Minuten lang Hilfe geleistet werden muss und davon mindestens 46 Minuten auf mindestens zwei Verrichtungen der Grundpflege entfallen.

Meine Augen sind hier oben!

Mittwoch, 10. März 2010, 21:10 von Jens

Wer als Frau ein ein- (oder aus-) ladendes Dekolleté besitzt und dieses gerne recht offenherzig zeigt, der wird sicherlich schon festgestellt haben, dass bei Konversationen mit Teilnehmern des anderen Geschlechts oft die Augen mit den Augen verwechselt werden.

Doch jetzt gibt es Abhilfe!

Forehead Tittaes w/ Marion Cotillard from Marion Cotillard