Ich bin wahrlich kein Freund der FWG oder der BBL (oder der SPD, CDU, FDP oder der Grünen und wie sie sonst so alle heißen – aber das nur am Rande!). Im Grunde bin ich der Meinung, egal wer gerade die Geschicke der Stadt (des Landes, des Bundes, …) politisch zu verantworten hat, am Ende kommt eh‘ nur Murks raus.
Heute aber steht geschrieben in des Lippers morgendlicher Pflichtlektüre, dass die Stadt Lage auf 304.000,- Euro Schadenersatz hoffen kann, die die Allianz im Rahmen einer Eigenschadenversicherung zahlen soll. Das hat jedenfalls das Landgericht Detmold so vorgeschlagen, und damit der Versicherung und der Stadt einen Vergleich angeboten. Ursprünglich sollte es um 460.000,- Euro gehen.
Was war passiert?
Wie sich einige Bürger vielleicht noch erinnern können (Ratsmitglieder sind im Vergessen / Verdrängen wohl geübter), gab es mal Pläne, auf dem Sternberg ein Homöopathischen Gesundheitszentrum in Lage (kurz: HGL) zu errichten. 2,1 Millionen Euro (das ist soviel, wie ein Durchschnittsverdiener in 52 Jahren brutto bekommt – für denselben Nettoverdienst wird die Jahreszahl fast 3stellig) wurden bis zum Jahr 2004 von Rat und Stadtverwaltung gezahlt. Für Gutachten, Pläne und Verträge bezüglich des Baus des ca. 15 Millionen Euro teuren HGL.
Das Dumme war nur, dass sich am Ende niemand gefunden hat, der das Projekt dann auch so umsetzen wollte. Naja, sei’s drum – sind ja nur Steuergelder.
Die BBL, die ja durch die sog. HGL-Affäre erst politisch aktiv wurde, und aus der dann sogar eine eigene Ratsfraktion hervorging, hat seit Beginn der Analyse, was denn nun schief gegangen ist, immer wieder darauf beharrt, auch die damals Verantworlichen zur (Obacht!) Verantwortung zu ziehen. Im Zuge dieser Aufarbeitung wurde dann auch eine sog. Eigenschadenversicherung in die Diskussion geworfen. Anton Volk von der BBL, seines Zeichens Rechtsanwalt, hat in diversen Ratsitzungen immer wieder das Thema auf eine mögliche Leistungspflicht der Versicherung angesprochen.
Der Versicherungsfall tritt nun aber nur ein, wenn
der Vermögensschaden dem Versicherungsnehmer durch schuldhafte Dienstpflichtverletzungen eigener oder ehrenamtlicher Mitarbeiter in Ausführung dienstlicher Verrichtungen unmittelbar zugefügt wurde.
Und genau hier ist das Pfefferkorn in der Salami. Der vom Gericht nun vorgeschlagene Vergleich deutet also darauf hin, dass das Gericht der Meinung ist, hier haben Mitarbeiter der Stadt schuldhaft Dienstpflichten verletzt. Die verantwortlichen Personen von damals kann man natürlich nicht mehr belangen. Aber es gibt ja noch die Versicherung. Durch den Einsatz der BBL / FWG kann nun zumindest ein Teil der verlorengegangenen Gelder evtl. wieder in das ewig klamme Stadtsäckel zurückfließen.
Wolfgang Becker kommentiert in der LZ treffend
Manche möchten sicher heute nicht mehr gern an die unselige Ratssitzung vor fünf Jahren erinnert werden. Damals gab es glühende Plädoyers für das HGL. Einige dieser Politiker sitzen noch heute im Rat.
Was kümmert mich also mein Geschwätz von gestern. Heute schweige ich es lieber tot.
Wie gesagt, ich bin kein Freund der BBL oder der FWG … aber in diesem Punkt muss ich als Lagenser doch anerkennend meinen Dank aussprechen für soviel Ausdauer. Ich bin schon auf die nächste Ausgabe des Postillons gespannt, in der die restlichen Parteien sicherlich darlegen werden, wie sie ja selbstverständlich auch alle dafür gekämpft haben, die Versicherung zu einer Zahlung zu bewegen.