Mit ‘lawblog’ getaggte Artikel

Mediamarkt? Ich bin doch nicht blöd!

Dienstag, 12. Januar 2010, 18:27 von Jens

Die letzte LotterieRabattaktion der Elektronik-Kette Mediamarkt – die wie der “Konkurrent” Saturn ebenfalls zur Metro-Gruppe gehört – hat einige Käufer dazu verleitet, sich ganz was Schlaues auszudenken. Es liegt doch auf der Hand, wenn man jeden 10. Einkauf für umsonst bekommt, dann kauft man einfach 10 Fernseher und bringt 9 später einfach zurück.

Für den Otto-Normal-Verbrauchten grenzt das schon fast an Betrug

(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.

Wer vor dem Kauf schon weiß, dass er das Gekaufte später (teilweise) wieder zurückbringen wird, der verschafft sich aus meiner Sicht einen rechtswidrigen Vermögensvorteil.

Der Westen berichtet von dem Fall einer Tochter und ihres Vaters, die nun den Mediamarkt wegen arglistiger Täuschung verklagen wollen.

Sie haben sich den Media-Markt nach Hause geholt: Im Wohnzimmer von Daniela und Wolfgang W. in Essen stapeln sich DVD-Recorder, Video-Kameras und eine Playstation – ungewollt. Denn eigentlich wollten Vater und Tochter nach der für sie misslungenen Aktion mit der „Gewinnerzahl des Tages” für alle Geräte, deren Losnummer nicht zog, das Geld „cash auf die Kralle” zurück erhalten.

Leider gab es aber kein Geld cash auf die Kralle zurück, sondern bloß einen Gutschein über die bezahlte Summe. Kommentare im sich ebenfalls zu dem Thema auslassenden lawblog zeigen Möglichkeiten auf, wie der Mediamarkt sich gegen solche simplen Bereicherungsversuche auf einfachste Weise hätte wehren können.

incrediblephil  meint: (12.1.2010 um 12:25)
media markt ist selbst schuld… wieso kann man schon abends erfahren ob der getätigte einkauf ein glücksfall war?? wieso nicht erst nach 2 wochen… dann müssten die käufer so lange warten um erfahren zu können ob sie gewonnen haben. ergo: die frist zum umtausch ist abgelaufen [...]

Gabhal  meint: (12.1.2010 um 12:29)
Ich habe zur Laufzeit der Aktion eine Digitalkamera gekauft. Mir wurde beim Kauf schon gesagt, dass gerne gegen Ware oder Gutschein umgetauscht wird, aber während der Aktion kein Rücktausch in Bargeld möglich ist – um genau diesen Unfug zu verhindern.

Es wäre so einfach gewesen.

Aber lustig ist es allemal, wie die Leute jetzt versuchen, nicht auf den zuviel gekauften Klotten sitzen bleiben zu müssen. In ein paar Wochen sollte es bei ebay einige interessante Angebote geben.

incrediblephil meint: (12.1.2010 um 12:25)

Gewonnen!

Dienstag, 15. Dezember 2009, 22:06 von Jens

Nicht nur, dass ein 6vor9 Link im BILDblog heute so viele Besucher zu meinem kleinen Blog geführt hat, wie sonst in einem ganzen Monat hier vorbeistolpern … nein, zu allem Überfluss habe ich auch noch einen vom lawblog verlosten Kalender gewonnen.

Ist denn schon Weihnachten?

Selbstverteidigung im Bußgeldverfahren

Dienstag, 28. Juli 2009, 9:11 von Jens

Auf den Internetseiten der Rechtsanwaltskanzlei Hoenig & Partner aus Berlin, den Betreibern eines lawblog ähnlichen Blogs, findet sich auch ein Link zur Teilnahme an einem kostenlosen Email-Kurs mit dem Titel, den dieser Beitrag als Überschrift hat.

Man kommt damit zwar auch gleichzeitig auf die Newsletter-Liste der Kanzlei, kann sich aber dort auch jederzeit wieder abmelden.

Für alle, die es interessiert, was im Fall der Fälle auf einen zukommen kann, hört sich dieser Kurs schonmal sehr lehrreich an. Ich jedenfalls habe mich da mal angemeldet und harre der Emails, die da kommen.

Das angesprochene Blog habe ich übrigens auf der Startseite von kochsiek.org verlinkt, weil man dort auch oft lustige Geschichten findet, die einem zeigen, wie gut man es selber doch hat.