Um mal für alle einsehbar festzuhalten, bei welchen Anlässen wer wem Geschenke in welcher Preiskategorie kredenzen kann / darf / soll / muss (unpassendes bitte streichen), hier der Versuch einer Liste.
Wenn noch weitere Anlässe berücksichtigt werden sollen, oder andere Sätze Berücksichtigung finden sollen, bitte melden! Diese Liste hier soll erstmal nur eine Grundlage darstellen, Änderungen und Optimierungen sind durchaus noch möglich.
Alle Beträge verstehen sich pro Person, Päärchen werden gemeinsam veranschlagt und zahlen also das Doppelte!
– Hochzeit: 25,- Euro
– 1. Kind: 5,- Euro (bei Zwillingen wird verdoppelt)
– 2. Kind: 10,- Euro (bei Zwillingen wird verdoppelt)
– 3. Kind: 15,- Euro (bei Zwillingen wird verdoppelt)
– 4. – 99. Kind: analog zum 1. – 3. Kind
– Geburtstag, ohne Rest durch 10 teilbar: 10,- Euro
– Geburtstag, normal: 5,- Euro
– Haus-/Wohungseinweihung: 5,- Euro
Eine Kombination von zusammenfallenden Ereignissen wird nach folgender Formel berechnet:
(Höchster Satz + nächsthöherer Satz * 0,75 + nächsthöherer Satz * 0,5 + nächsthöherer Satz * 0,25) * 0,8
Mehr als 4 parallele Anlässe werden nicht berücksichtigt.
Wenn nur ein Ereignis gefeiert wird, fällt der jeweilige Regelsatz ohne weitere Abschläge an.
Beispiel:
Die kleine Henrike freut sich über die Geburt ihrer neuen Geschwisterchen, den Zwillingen Horst und Kevin. Das wird zum Anlass genommen, den Freundeskreis ins neue Haus einzuladen. Bei dieser Gelegenheit werden die Geburtstage der beiden Elternteile in einem Abwasch mitgefeiert. Der Papa wurde dabei 40, die Mama 39. Das würde folgenden Betrag ergeben, der p. P. für ein Geschenk investiert werden kann:
Höchster Satz (2. Kind, verdoppelter Satz da Zwillinge) = 20,- Euro
+ nächsthöherer Satz (runder Geburtstag) = 10,- Euro * 0,75 = 7,50 Euro
+ nächsthöherer Satz (normaler Geburtstag) = 5,- Euro * 0,5 = 2,50 Euro
+ nächsthöherer Satz (Hauseinweihung) = 5,- Euro * 0,25 = 1,25 Euro
* 0,8
In Summe also 25,- Euro pro Person (Päärchen zahlen 50,- Euro). Dafür ist dann aber wahrscheinlich auch erstmal mindestens ein Jahr lang Ruhe!
Im Grunde ganz einfach, oder?