Handy am Arbeitsplatz aufgeladen – Fristlose Kündigung

Die Firma Jawa Industriedichtungen, Herrmann Wagener vormals Otto Janoha, Max-Planck-Ring 18, 46047 Oberhausen, Tel. (0208) 806980, Fax (0208) 201539 macht momentan die Runde durch verschiedene Blogs und Nachrichtenseiten.

Mehr Informationen zu der Firma habe ich leider nicht finden können, was aber auch nicht verwunderlich ist, wenn man sich deren Webseite mal anschaut – mal davon ausgehend, dass das auch wirklich die offizielle Webseite ist.

Am 5. Juni 2009 hat diese Firma ihrem Mitarbeiter Mohammed S. gekündigt. Mohammed S. lebt seit 20 Jahren in Oberhausen, stammt ursprünglich aus Nordafrika Pakistan. Er ist Vater von 4 Kindern und arbeitet seit 14 Jahren bei der Firma, die ihm nun gekündigt hat.
Der Grund der Kündigung ist – zumindest vordergründig – Diebstahl. Mohammed S. soll seinem Arbeitgeber nämlich Strom geklaut haben, um sein Handy aufzuladen.

DerWesten.de berichtet

0,014 Cent (0,00014 Euro) ermittelte ein Fachingenieur als Stromkosten für eine Ladung des Handys von Mohammed S., dagegen müsste die Kassiererin Barbara E., die als „Emmely” wegen eines angeblich unterschlagenen Pfandbons im Wert von 1,30 Euro gefeuert wurde, eigentlich als „Schwerverbrecherin” gelten, teilt Rechtsanwalt Hans Henning Klingen eine sarkastische Einschätzung seines „Falles”. Bei 200 Arbeitstagen pro Jahr und täglicher Handy-Aufladung hätte Mohammed S. dreieinhalb Jahre gebraucht, um einen Euro zu erbeuten. Hans Henning Klingen: „So ein Fall ist mir in mehr als dreieinhalb Jahrzehnten als Jurist noch nicht untergekommen.” Zumal von den Mitarbeitern gefordert werde, gegebenenfalls auch außerhalb der Arbeitszeit erreichbar zu sein.

Der Strom-Dieb soll auch noch als Industriespion tätig gewesen sein. Er hat nämlich mit seinem Handy die Maschine, an der er arbeitet, fotografiert. Der Auftraggeber dafür war sein Sohn, der wissen wollten, was sein Papa arbeitet.

Hans Henning Klingen, der Anwalt des Gekündigten, sagt dazu

So ein Fall ist mir in mehr als dreieinhalb Jahrzehnten als Jurist noch nicht untergekommen.

Von den Beschäftigen der Firma soll zudem auch gefordert werden, gegebenenfalls auch außerhalb der Arbeitszeit erreichbar zu sein.

Am 14. Juli trafen sich die beiden Parteien vor Gericht, das wegen der Geringfügigkeit einen Vergleich vorgeschlagen hat. Der Arbeitgeber sollte die Kündigung zurücknehmen und der Arbeitnehmer sollte auf das Aufladen seines Handys sowie auf weitere Fotoaufnahmen verzichten. Bis zum 29. Oktober bleibt beiden Seiten nun Zeit, den Vergleich anzunehmen oder den Streit juristisch weiterzuführen.

Bleibt abzuwarten, um was es der Firma wirklich geht. So dämlich, einen Mitarbeiter zu kündigen, weil er sein Handy am Arbeitsplatz aufgeladen hat – wobei Kaffeemaschinen und Radios von anderen Mitarbeitern geduldet werden – kann man eigentlich gar nicht sein. Vielleicht schwappt Ende Oktober nochmal eine Blog-Welle durch’s Internet. Gespannt sein darf man auf jeden Fall.

(Update 05.08.2009 10:25 Uhr) Die Firma hat die Kündigung wohl zurückgezogen. Näheres gibt’s in einem Beitrag von WDR.de

Hier der Wortlaut der Kündigung, entnommen dem weiter oben verlinkten Fernsehbericht der Aktuellen Stunde im WDR

Schreiben vom 5. Juni 2009

Außerordentliche Kündigung

Sehr geehrter Herr S.,

hiermit beenden wir das Arbeitsverhältnis mit Ihnen fristlos.

Heute Morgen haben wir feststellen müssen, dass Sie Ihr Handy während der Arbeitszeit in unserem Stromnetz aufgeladen haben. Auf Nachfrage wurde uns von Kollegen bestätigt, dass Sie Ihr Handy jeden Morgen an einer Steckdose an Ihrem Arbeitsplatz aufladen. Hierbei handelt es sich um einen Straftatbestand.

Dieser Vorfall ereignete sich, nachdem Sie erst am 5. Mai 2009 dabei beobachtet wurden, wie Sie in der Halle die Maschine fotografierten, an der Sie regelmäßig arbeiten. Als Sie aufgefordert wurden, dies sofort zu unterlassen, legten Sie die Kamera zunächst weg. Kurze Zeit später wurden Sie dabei überrascht, als Sie wieder Aufnahmen von der Maschine machten.

(Edit 05.08.2009 10:25 Uhr) In einer früheren Version dieses Artikels wurde Mohammed S. als Nordafrikaner ausgegeben. Er kommt jedoch wohl ursprünglich aus Pakistan. Den Fehler bitte ich zu entschuldigen.

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