Mit ‘Grundgesetz’ getaggte Artikel

3,37 ‰ – Aber den Führerschein will ich behalten!

Freitag, 10. Juli 2009, 5:32 von Jens

Eine Blutprobe wollte die Beschuldigte sich nicht abnehmen lassen, als sie bei einer Alkoholfahrt erwischt wurde, also geschah dies gegen ihren Willen. Jetzt beruft sie sich auf das Grundgesetz, das jedem körperliche Unversehrtheit garantiert. Ich bin mal gespannt, wie lange die Richter brauchen, um zu erkennen, das hier das Wohl vieler (nämlich der restlichen Verkehrsteilnehmer) über dem Wohl eines Einzelnen steht.

Hier gibt’s noch ein paar weitere Infos.

Einige Gerichte, bis hoch zum Bundesverfassungsgericht, haben sich bereits mit dieser Frage beschäftigt. Und kommen dabei zu höchst unterschiedlichen Ergebnissen.

Zensiert

Donnerstag, 18. Juni 2009, 18:34 von Jens

Die große Koalition hat sich in Bezug auf das neue Anti-Kinderporno-Gesetz (auf Amtsdeutsch: Zugangserschwerungsgesetz, ZugErschwG) auf einen neuen Entwurf geeinigt.

Udo Vetter kommentiert dies in seinem law blog u.a. so:

Zum Glück war mein Tag heute so arbeitsreich, dass ich mir keine großen Gedanken zum neuesten Verfassungsbruch der Großen Koalition machen konnte.

[...]

Es wird der Treppenwitz schlechthin werden, wenn das Bundesverfassungsgericht den verantwortlichen Politikern ihr “Zugangserschwerungsgesetz” (ZugErschwG) schon aus formalen Gründen um die Ohren schlägt.

Mal davon abgesehen, dass es außer Frage steht, Ki-Po Seiten im Internet den Garaus machen zu müssen … ist dies nicht der von vielen Kritikern gesehene Anfang, das Grundgesetz zu verwässern? Dort heißt es u.a.

Artikel 5

(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.

und

Artikel 10

(1) Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich.

(2) Beschränkungen dürfen nur auf Grund eines Gesetzes angeordnet werden. Dient die Beschränkung dem Schutze der freiheitlichen demokratischen Grundordnung oder des Bestandes oder der Sicherung des Bundes oder eines Landes, so kann das Gesetz bestimmen, daß sie dem Betroffenen nicht mitgeteilt wird und daß an die Stelle des Rechtsweges die Nachprüfung durch von der Volksvertretung bestellte Organe und Hilfsorgane tritt.

Wer entscheidet nun, welche Netzinhalte durch das ZugErschwG erschwert zugänglich werden? Das BKA? Und wieso wird überhaupt bloß der Zugang erschwert und nicht gleich ganz unmöglich (nämlich durch Löschung der Inhalte) gemacht?

Heute werden Kinderpornoseiten gesperrt, morgen Seiten mit Urheberrechtsverletzungen, danach kommen regierungskritische Seiten auf den Index und dann …?

So ein Gesetz würde M. Ahmadinedschad wohl im Augenblick auch ganz gut in den Kram passen …