Ein neuartiges Verkehrsüberwachungssystem, VKS 3.1, filmt auf’s Geradewohl und entlarvt dabei alle aufgetretenen Verstöße – vom nicht angelegten Gurt über die verbotene Nutzung eines Mobiltelefons während der Fahrt bis zu Geschwindigkeits- und Abstandsverstößen oder Überholen im Überholverbot.
Ob das verfassungsrechtlich alles so einwandfrei ist, wage ich ja mal zu bezweifeln, aber beim Scannen von Kfz-Kennzeichen von nicht Verdächtigen wird wohl auch nicht gerade auf’s Gesetz geachtet, also was soll’s.
(Update 20.08.2009 23:08 Uhr) Das Bundesverfassungsgericht hat eine Entscheidung über die Zulässigkeit der Verkehrsüberwachung mit dem System VKS 3.0 getroffen. Das Urteil kann hier komplett und hier in einer Zusammenfassung von Udo Vetter angesehen werden.