Aus gegebenen Anlass habe ich mal versucht, mich über den aktuellen Stand der geplanten Ortsumgehung der Bundesstraße 66 in Lage/Kachtenhausen zu informieren.
Zunächst mal etwas Allgemeines.
Es gibt den sog. Bundesverkehrswegeplan (BVWP), der vom Bundeskabinett am 2. Juli 2003 beschlossen wurde. Für Nordrhein-Westfalen finden sich die dort geplanten Projekte in diesem PDF Dokument.
Die Ortsumgehung (OU) Lage/Kachtenhausen wird dort mit der Nummer NW8190 gemeinsam mit der OU Oerlinghausen/Helpup geführt. Für die 2 Kilometer lange OU in Kachtenhausen sind 4,8 Mio. Euro an Investitionskosten veranschlagt (für die 2,2 Kilometer lange OU in Oerlinghausen übrigens 7,2 Mio. Euro).
Der in der Tabelle stehende Wert 02KK in der Spalte Bautyp gliedert sich wie folgt auf:
02 = Anzahl der Fahrstreifen (1. Ziffer: heute, 2. Ziffer: zukünftig)
KK = Seitenstreifen (1. Buchstabe: heute, 2. Buchstabe: zukünftig / K = kein, B = beidseitig, L = links, R = rechts)
Es werden also 2 Fahrstreifen ohne Seitenstreifen entstehen, so wie die heutige B66 in dem Bereich auch ausgebaut ist.
Die Bezirksregierung Düsseldorf hat den BVWP in der Sitzung vom 3. Juli 2003 zur Kenntnis genommen.
Auch bei der IHK Detmold gibt es eine Übersicht über die die Region betreffenden Projekte.
Die Lagenser SPD befasste sich im Juli 2009 auf ihren Internetseiten mit der geplanten Untertunnelung Waddenhausens, spricht in dem Artikel aber auch die OU Kachtenhausen und die laufende Umweltverträglichkeitsstudie an.
Vom Landesbetrieb Straßenbau.NRW, genauer von der Regionalniederlassung Ostwestfalen-Lippe aus Bielefeld, habe ich nun folgende Informationen bekommen.
Die Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) für den geplanten Neubau der B 66 n zwischen Oerlinghausen/Helpup und Lage/Kachtenhausen wurde im Jahr 2009 abgeschlossen. Bei den untersuchten Varianten wurde in der Gesamtbetrachtung
* die Variante 1 bei den Schutzgütern aus Umweltgründen als konfliktärmste Trasse
* die Variante 2 bei der verkehrlichen Betrachtungjeweils als beste Trassenführung bewertet. Im Rahmen der noch durchzuführenden Gesamtbewertung wird die Regionalniederlassung Ostwestfalen-Lippe im Jahr 2010 dem Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) die Unterlagen zur Bestimmung der Linienführung übersenden, so dass die Linienbestimmung etwa im Jahr 2011 erfolgen könnte. Nach Bestimmung der Linie gem. § 16 Bundesfernstraßengesetz erfolgt danach die Ausarbeitung der Entwurfsunterlagen.
Die zur Debatte stehenden Trassenführungen im Bereich Kachtenhausen sind hier dargestellt.
Als PDF kann man die Übersicht hier downloaden.
(Update 24.06.2011 10:42 Uhr) Einige Links führten mittlerweile ins Leere. Diese wurden aktualisiert.