Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg hat in einer Entscheidung vom 10.08.2009 (Aktenzeichen 11 ME 67/09) die Durchführung von öffentlichen Poker Turnieren der Variante Texas Hold’em, bei denen ein Startgeld von mind. 15,- Euro erhoben wird, und bei denen eine Gewinnchance auf Preise in Höhe von mind. 60,- gegeben ist, verboten.
Dieses Verbot bezieht sich nicht auf privat durchgeführte Poker-Runden, bei denen um Geld bzw. Sachpreise gespielt wird. Es hat auch keine Auswirkungen auf die Spielpraxis in anderen Bundesländern.