Amandas Sekrete

In letzter Zeit geht ja der ein oder andere Bericht über Abmahnungen der Anwaltskanzlei Urmann + Collegen durch die Kanäle. Dabei geht es um Urheberrechtsverletzungen von Nutzern der Porno-Seite redtube.com – wobei noch nicht so ganz klar ist, was das Nutzen einer Streaming-Seite mit der unerlaubten Vervielfältigung eines Werkes zu tun haben könnte.

Nun sind richtig findige Spammer auf den Zug aufgesprungen.

Heute hat es auch mich erwischt. Mich erreichte folgende Email …

Von: Regensburger Rechtsanwaltsgesellschaft <michel.herve1955@orange.fr>
An: Jens Ottokar Kochsiek <Jens@Kochsiek.org>
Betreff: Abmahnung Urheberrechtsverletzung Jens Ottokar Kochsiek 10.12.2013

Sehr geehrte/r Jens Ottokar Kochsiek,

Grund unserer Beauftragung ist eine von Ihrem Internetanschluss aus begangene Urheberrechtsverletzung an dem Werk Amandas secrets. Unserer Mandantin The Archive AG  steht das ausschließliche Recht zu, dieses Werk zu vervielfältigen (§§ 16, 94 f. UrhG). Dieses Recht wurde durch das Streamen des betreffenden Werkes über Ihren Internetanschluss verletzt.

Weiter aufgelisteten Daten konnte die seitens unserer Mandantschaft beauftragte Ermittlungsfirma feststellen und beweissicher rechtlich speichern:

Datum/Uhrzeit: 15.12.2013 21:33:22
IP-Adresse: 94.14.20.20 Jens Ottokar Kochsiek
Produktname: Amandas secrets
Benutzerkennung: 000273978212
Stream-Anbieter: Redtube

Unsere Mandantin hat daher vor dem Landgericht Köln Ihren Internet-Service-Provider gemäß § 101 Abs. 9 UrhG auf Auskunft in Anspruch genommen. Das Landgericht hat für diesen Vorfall sowohl die Rechtsinhaberschaft als auch die ordnungsgemäße Erfassung der Rechtsverletzung und Funktionsweise der Ermittlungssoftware bejaht. In dem Beschluss mit dem Aktenzeichen 233 0 173/13 wurde Ihrem Internetserviceprovider die Herausgabe Ihrer Daten gestattet.

Namens und in Vollmacht unserer Mandantin fordern wir Sie hiermit auf, die gegebenenfalls noch vorhandene rechtswidrige Kopie unverzüglich von Ihrem Computer zu entfernen. Weiter fordern wir Sie auf zur Ausräumung der Wiederholungsgefahr eine Unterlassungserklärung gegenüber unserer Mandantin abzugeben, für deren Eingang in unserer Kanzlei eine Frist bis spätestens 15.12.2013 notiert wurde. Die Unterlassungserklärung muss hier im Original mit Unterschrift vorliegen. Eine Kopie oder eine Übermittlung per Telefax ist nicht ausreichend. Die Unterlassungserklärung muss ausreichend strafbewehrt, unbedingt und unwiderruflich sein. Ein entsprechender Formulierungsvorschlag mit einer Vertragsstrafenregelung nach dem gängigen Hamburger Brauch ist in der Anlage beigefügt. Sofern Sie beabsichtigten, diesen abzuändern (§ 97 a Abs. 2 Nr. 4 UrhG), weisen wir darauf hin, dass nur eine Unterlassungserklärung mit einer ausreichenden Vertragsstrafe die Wiederholungsgefahr beseitigt. Im Falle von Änderungen der Unterlassungserklärung tragen Sie das Risiko, dass diese von uns nicht akzeptiert wird.

Gemäß § 97a Abs. 3 UrhG besteht weiterhin ein Erstattungsanspruch gegen Sie. Sie haben unserer Mandantin den durch die unerlaubte Verwertung entstandenen Schaden zu ersetzen, den wir hier mit 99,17 Euro beziffern. Weiterhin haben Sie die Kosten der Ermittlungsfirma zur Feststellung der Rechtsverletzung, die Gerichtskosten des Verfahrens vor dem Landgericht Köln und die anteiligen Aufwendungen, die Ihrem Provider gemäß § 101 Abs. 2 UrhG zu erstatten waren zu ersetzen. Hierfür sind 70,00 Euro anzusetzen. Die erstattungspflichtigen Kosten unserer Beauftragung bemessen sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und werden wie folgt beziffert:

Gegenstandswert: 2219,00 Euro
Geschäftsgebühr §§ 13, 14, Nr. 2030 VV RVG: 487,15 Euro Pauschale für Post und Telekommunikation: 32,66 Euro
Schadensersatz: 99,17 Euro
Aufwendung für Ermittlung der Rechtsverletzung pauschal: 70,00 Euro

Die aufgezeichneter Beweise sowie die Kontodaten und unsere Kontaktdaten finden Sie in der angehängten Datei.

Mit freundlichen Grüßen

Regensburger Rechtsanwaltsgesellschaft Urmann + Collegen (U+C)

Ich muss mir jetzt nur noch eine Erinnerung setzen, dass ich nächsten Sonntag Abend um 23:33:22 Uhr diesen Film auf Redtube streamen werde. Wie ich zu dem Zeitpunkt die angegebene IP Adresse bekomme ist mir momentan noch schleierhaft. Zumal ich mich dafür auch noch auf den Weg nach London machen müsste.

Return-Path: <michel.herve1955@orange.fr>
X-Original-To: jens@kochsiek.org
Delivered-To: mxxxbd@dd4711.kasserver.com
X-Greylist: delayed 451 seconds by postgrey-1.32 at dd1212; Tue, 10 Dec 2013 16:12:38 CET
X-policyd-weight:  NOT_IN_SPAMCOP=-1.5 IN_IX_MANITU=4.35 CL_IP_EQ_HELO_IP=-2 (check from: .orange. – helo: .out.smtpout.orange. – helo-domain: .orange.)  FROM/MX_MATCHES_HELO(DOMAIN)=-2; rate: -1.15
Received: from out.smtpout.orange.fr (out01.smtpout.orange.fr [193.252.22.210])
by dd4711.kasserver.com (Postfix) with ESMTP id C587D1C00C12
for <jens@kochsiek.org>; Tue, 10 Dec 2013 16:12:37 +0100 (CET)
Received: from Johannes-HP ([91.0.81.253])
by mwinf5d24 with ME
id zr531m00P5Tvg2b03r54H0; Tue, 10 Dec 2013 16:05:05 +0100
Message-ID: <25cd5563d7245c42464f3b40bf32894c@mwinf5d24.me-wanadoo.net>
From: „Regensburger Rechtsanwaltsgesellschaft“ <michel.herve1955@orange.fr>
To: „Jens Ottokar Kochsiek“ <Jens@Kochsiek.org>
Subject: Abmahnung Urheberrechtsverletzung Jens Ottokar Kochsiek 10.12.2013
Date: Tue, 10 Dec 2013 15:05:02 GMT
MIME-Version: 1.0
X-Mailer: Microsoft Outlook Express 6.00.2800.1106
X-Priority: 3
Content-Type: multipart/mixed; boundary=“=-XC24CE45AA“
X-KasLoop: mxxxbd

Vielleicht sollte ich auch dem 58jährigen Michel Herve aus Frankreich eine Info geben, dass sein Rechner wohl gehackt wurde, damit man mit seinem Outlook Express ein paar Mails verschicken kann.

Die angehängte Datei mit dem durchaus sprechenden Namen Jens Ottokar Kochsiek Beweisführung Ihrer Mahnung der Urheberrechtsverletzung vom 10.12.2013.zip habe ich jetzt mal nicht geöffnet – aber die Neugier ist schon da.

Wer sich jetzt noch fragt, warum ist die Mail eigentlich an Jens Ottokar Kochsiek adressiert, dem kann ich eine Erklärung anbieten.
Am 13.06.2010 habe ich über die Seite www.printerwelt.de etwas bestellt. Zugegebener Maßen weiß ich nicht mehr so ganz genau, was es war. Aber bei dieser Bestellung habe ich den Namen Ottokar zusätzlich angegeben – und auf einer Liste gemerkt. Diesen Namen habe ich sonst nirgendwo bei Bestellungen verwendet. Also muss meine Mail-Adresse irgendwie von dort aus in die Abmahnung-Spam-Mail von heute gekommen sein. Hilft mir jetzt nicht weiter, ist aber nice to know.

Die Kanzlei Urmann + Collegen hat übrigens aktuell eine Nachricht auf ihrer Internetseite, in der sie auf die gefälschten Mails eingeht und deren Empfänger bittet, weder den Anhang zu öffnen noch die Mail als echt zu betrachten.

20131210_UrmannCollegen

 

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