Sanierung privater Abwasserleitungen nach Dichtheitsprüfung in Lage

Momentan kochen die Gemüter hoch in Lage.

In der Lippischen Landeszeitung vom heutigen Mittwoch wirft SPD-Ortsvereinvorsitzender Matthias Kalkreuter dem Lagenser Bürgermeister Christian Liebrecht vor, „mit zweierlei Maß zu messen“. Und zwar, weil der Bürgermeister auf der einen Seite wie der Sprecher der lippischen Bürgermeister, Eberhard Block, dafür ist, die Dichtheitsprüfungen in den lippischen Gemeinden zunächst auszusetzen. Auf der anderen Seite will er aber die Dichtheitsprüfung in den Ortsteilen Heiden, Heßloh und Hardissen zu einem früheren Termin „durchboxen“.

Was ist aber der Hintergrund für dieses Abweichen im Fall Heiden, Heßloh und Hardissen? Eine Dichtheitsprüfung soll hier bis spätestens 31.08.2011 erfolgen.

In der Beschlußvorlage, über die in der kommenden Sitzung des Lagenser Rates am 14.04.2011 abgestimmt werden soll, ist folgendes zu lesen

Für die Gebiete, die als Fremdwasserschwerpunktgebiet festgelegt, eine Dichtheitssatzung beschlossen und der öffentliche Kanal saniert wird, besteht für die Grundstückseigentümer eine Fördermöglichkeit zur Sanierung der Grundstücksentwässerung über das Investitionsprogramm Abwasser 2007, Förderbereich 6.3. Die Frist zur Beantragung von Fördermitteln endet am 31.12.2011. Die Fördermittel müssen bis zum 31.12.2013 abgerufen werden. Eine Verlängerung der Förderung ist nicht absehbar.

Und weiter

Es sind bewusst große Bereiche ausgewählt, um möglichst viele Anlieger in den Genuss der Förderung kommen zu lassen.

Informationen zur hier angesprochenen Förderung kann man z.B. hier finden.

Im angesprochenen Bereich „6.3: Fremdwasser – private Kanalsanierung“ heißt es

Gegenstand der Förderung ist die ganzheitliche Sanierung von privaten Hausanschlüssen im Zusammenhang mit der Elimination von Fremdwasser. Gefördert wird in der Form des Zuschusses (Förderart: Zuschuss bis zu 30 %).  Zuwendungsfähig sind die Ausgaben für die Sanierung privater Hausanschluss- und Grundleitung. Nicht zuwendungsfähig ist ggf. eine vorab erforderliche Dichtheitsprüfung des privaten Hausanschlusses.

Stellt sich also heraus, dass eine Sanierung des privaten Kanals 5.000,- Euro kosten wird, dann könnte man mit einer Zuschuss-Förderung i. H. v. bis zu 1.500,- Euro rechnen, wenn denn der Antrag bis zum 31.12.2011 gestellt wurde.

Gefördert wird übrigens von der NRW Bank. Weitere Infos zu diesem Programm gibt es unter diesem Link.

Die Verwaltung von Lage will also durch die verkürzte Frist zur Dichtheitsprüfung den Anwohnern der Bereiche, die für eine solche Förderung überhaupt in Frage kommen, die Gelegenheit bieten, noch einen Teil der auf sie zukommenden Kosten bei einer eventuellen Sanierung bezuschusst zu bekommen.

Die reine Überprüfung kostet nicht die Welt, gibt dem Hauseigentümer aber die Sicherheit um das Wissen, ob saniert werden muss oder nicht. Da weiß ich doch lieber schon frühzeitig, was auf mich zukommt, als später im Regen zu stehen.

Ob dem SPD-Ortsverein Heiden das auch bewußt ist?

(Update 14.04.2011 16:46 Uhr) Wer mal einen Blick in die Rechtsgrundlage werfen möchte, dem sei §61a des Landeswassergesetezs NRW ans Herz gelegt.

(Update 16.06.2011 12:37 Uhr) In den Kommentaren wurde darauf hingewiesen, dass die Abgabefrist 31.12.2011 für den Antrag auf Förderung verlängert wird – bzw. dass es „die Spatzen von den Dächern pfeifen“. Auf eine kurze Nachfrage bei der für die Förderung zuständigen NRW.Bank kam als Antwort

Die Richtlinien für das Investitionsprogramm Abwasser NRW treten mit Ablauf des 31.12.2011 außer Kraft.

die Richtlinien für das Investitionsprogramm Abwasser NRW treten mit Ablauf des 31.12.2011 außer Kraft.
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2 Antworten zu Sanierung privater Abwasserleitungen nach Dichtheitsprüfung in Lage

  1. Tanzfreund sagt:

    Ob dem Kommentator bekannt war, dass das Programm der NRW.Bank verlängert wird? Die Spatzen pfeifen es vom Dach, nur die in der Langen Straße in Lage nicht…

  2. Jens sagt:

    Lieber Tanzfreund,

    ich freue mich, dass mein Beitrag Ihr Interesse geweckt hat. Zum Zeitpunkt der Erstellung hatte ich noch keine anderweitigen Informationen bezüglich der Frist zur Antragstellung. Hier stand der 31.12.2011 fest.

    Ihre Formulierung „Die Spatzen pfeifen es vom Dach“ ist zwar sehr blumig gewält, beinhaltet jedoch sehr wenig Rechtsicherheit. Im Streitfall möchte ich nicht derjenige sein, der einem Richter sagt „Aber das weiß doch jeder, dass …“.

    Bitte geben Sie mir doch einen Link zu einer Mitteilung der NRW.Bank, aus dem hervorgeht, dass die Frist verlängert wurde.
    Dann werde ich natürlich auch hier ein Update einstellen.

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