Verkauf mir Deine Seele

Jeder, der im Internet was einkauft, muss im Laufe der Bestellung mal einen Haken setzen bei Ich habe die AGB gelesen und akzeptiert. Wer liest diese Seiten voller juristischer Haarspaltereien wirklich durch?

Kaum einer!

Eindrucksvoll bewiesen durch den britischen Spiele-Händler Gamestation.

Zum ersten April diesen Jahres stand in den AGB nämlich u.a. folgender Absatz

Mit einer Bestellung am ersten Tag des vierten Monats im Jahre des Herrn 2010 über diese Website, gewähren Sie uns eine nicht übertragbare Option auf Ihre unsterbliche Seele, für jetzt und immer. Wollen wir dieses Recht ausüben, erklären Sie, uns Ihre unsterbliche Seele, mit allen damit verbundenen Rechten, innerhalb von 5 (fünf) Arbeitstagen nach Eingang der schriftlichen Mitteilung von gamesation.co.uk oder einem seiner bevollmächtigten Diener zu übergeben.

Der englische Originaltext ist noch etwas detailierter, dort wird noch auf die Art der Zustellung der schriftlichen Mitteilung eingegangen (6 Fuß hohe, brennende Buchstaben).

By placing an order via this Web site on the first day of the fourth month of the year 2010 Anno Domini, you agree to grant us a non transferable option to claim, for now and for ever more, your immortal soul. Should We wish to exercise this option, you agree to surrender your immortal soul, and any claim you may have on it, within 5 (five) working days of receiving written notification from gamesation.co.uk or one of its duly authorized minions. We reserve the right to serve such notice in 6 (six) foot high letters of fire, however we can accept no liability for any loss or damage caused by such an act.

Die 12% der Besteller, die die AGB wirklich gelesen haben und den Link zur Nichteinverständniserklärung der Seelenübertragung gefunden haben, erhielten einen 5 Pfund Gutschein für zukünftige Bestellungen.
Nach einigen Tagen hat die Firma übrigens den 7.500 Kunden, die ihre Seelen durch Akzeptierung der AGB übereignet hatten, per Email mitgeteilt, dass Option auf die Seele nicht ausgeübt werden wird. Ende gut, alles gut.

Und vielleicht fange auch in in Zukunft an, die AGB bei Webshops auch mal querzulesen, bevor ich sie bestätige.

via golem.de
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