Eine Blutprobe wollte die Beschuldigte sich nicht abnehmen lassen, als sie bei einer Alkoholfahrt erwischt wurde, also geschah dies gegen ihren Willen. Jetzt beruft sie sich auf das Grundgesetz, das jedem körperliche Unversehrtheit garantiert. Ich bin mal gespannt, wie lange die Richter brauchen, um zu erkennen, das hier das Wohl vieler (nämlich der restlichen Verkehrsteilnehmer) über dem Wohl eines Einzelnen steht.
Hier gibt’s noch ein paar weitere Infos.
Einige Gerichte, bis hoch zum Bundesverfassungsgericht, haben sich bereits mit dieser Frage beschäftigt. Und kommen dabei zu höchst unterschiedlichen Ergebnissen.